Stellungnahme und Kurskorrektur Abwertung psychotherapeutischer Leistungen. Was halten sie davon?
Guten Tag,als Fachärztin für psychosomatische Medizin bin ich getroffen und irritiert über die beschlossene Abwertung psychotherapeutischer Leistungen. Es ist erwiesen,dass Psychotherapie sich volkswirtschaftlich auszahlt. Die angeschlagene Coronageneration, Krisen der Welt und lange Wartezeiten belegen den hohen Bedarf, der Renteneintritt älterer Psychotherapeuten und die missglückte Ausbildungsreform verengen das Nadelöhr zur Therapie. Das Einkommen der Therapeuten ist ohnehin Schlusslicht im Facharztvergleich. Die Abwertung ist eine persönliche Entwertung meiner Arbeit und Person und aller psychisch Kranken. Überlegungen mehr PKV statt GKV zu behandeln oder zurück in eine Anstellung zu gehen, sind die Folge, der Facharzt verliert an Attraktivität, die Versorgung wird sicher schlechter. Längere AUs und Krankenhausbehandlungen statt amb. Therapie führen die kurzfristige Kostenkalkulation ad absurdum. Ich wünsche mir eine aufrichtige Stellungnahme und Kurskorrektur. MFG Laila G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für die Frage vom 13.03.26. Zwar bin ich als Landtagsabgeordnete nicht unmittelbar mit der Thematik befasst, weil es sich um eine Angelegenheit des Bundes handelt, aber mir ist klar, dass die Absenkung der Honorare von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kein gutes Signal für die Versorgung in Deutschland ist.
Fragen des Leistungsumfangs, der dazugehörigen Vergütungen und Honorarhöhen handeln in Deutschland für die Krankenkassenseite der GKV-Spitzenverband (GKV-S)und für die Leistungserbringer die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)selbstständig aus. Dazu bilden GKV-SV und KBV gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. Der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag, ist dafür zuständig, die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen zu regeln. Der Bundesregierung, konkret dem Bundesministerium für Gesundheit, obliegt es dann zu kontrollieren, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen.
Nachdem sich im vorliegenden Fall GKV-SV und BKV über die Höhe der zukünftigen Honorare für Psychotheraput:innen nicht einigen konnten, sieht nunmehr der Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses eine Absenkung der Honorare vor. Der KBV hat angekündigt, dass er die Entscheidung gerichtlich prüfen lassen werde.
Die SPD-Bundestagsfraktion betont, dass für sie im Bereich der psychischen Gesundheit eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung ist. Deshalb habe sie das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und welche Maßnahmen es ergreifen werde, wenn festgestellt werden sollte, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung hat.
Trotz der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die SPD klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen weder zu Lasten der Psychotherapeut:innen noch der Patient:innen gehen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion die ausstehenden Antworten und Vorschläge des Ministeriums prüfen und sich dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Rolland MdL

