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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von David B. •

Letzten April haben Sie sich grundsätzlich für das IFG ausgesprochen. Wie stehen Sie den Ankündigungen gegenüber, die deutliche Hürden für eine zivilgesellschaftliche Kontrolle bedeuten würden?

Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie das Thema so aufmerksam verfolgen.

Vorweg: Meine grundsätzlich positive Haltung zum Anliegen der Informationsfreiheit – also zum Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen – besteht unverändert fort.

Zur Einordnung der aktuellen Meldungen: Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli angekündigt, das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln und an aktuelle Herausforderungen anzupassen – ausdrücklich „unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen" und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Von einer „Abschaffung", wie sie in manchen Überschriften zu lesen ist, ist im Beschluss nicht die Rede; das Gesetz soll reformiert, nicht beseitigt werden. Ziel ist unter anderem, das in der Anwendung komplizierte Gesetz verständlicher zu machen und es besser mit anderen berechtigten Belangen in Einklang zu bringen – etwa dem Schutz von Beschäftigten vor Anfeindungen und sicherheitsrelevanten Bereichen.

Zugleich nehme ich Ihre Sorge ernst. Einzelne der angekündigten Punkte – insbesondere die stärkere Anknüpfung an ein „berechtigtes Interesse" und die Gebührenfrage – sind genau die Stellen, an denen sich entscheidet, ob und wie zivilgesellschaftliche Kontrolle künftig möglich bleibt. Dass diese Punkte kritisch diskutiert werden, auch von der Bundesdatenschutzbeauftragten und von Fachverbänden, ist nachvollziehbar.

Entscheidend ist, was am Ende konkret im Gesetz steht. Bislang liegt lediglich ein Beschluss der Koalitionsspitzen vor, noch kein ausgearbeiteter Gesetzentwurf. Wie ein „berechtigtes Interesse" definiert würde, wie mit den Anliegen von Presse und Verbänden umgegangen wird und wie sich die Gebühren tatsächlich auswirken, ist damit noch offen. Erst wenn der Referentenentwurf aus dem zuständigen Bundesinnenministerium vorliegt, lässt sich seriös beurteilen, ob die Balance zwischen einem wirksamen Informationszugang und den genannten Schutzinteressen gewahrt bleibt.

Genau daran werde ich den Entwurf messen. Ich werde mir die konkrete Ausgestaltung im weiteren Verfahren sehr genau ansehen und dabei sowohl den Wert eines niedrigschwelligen Zugangs zu amtlichen Informationen als auch die berechtigten Schutzinteressen im Blick behalten. 

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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