Die ifo/IW-Studien zeigen, dass 95 % des 500-Mrd.-Sondervermoegens im Haushaltsjahr 2025 zweckentfremdet wurden. Wie rechtfertigen Sie das als CDU/CSU-Abgeordneter und treten Sie fuer eine unabhaengig
Sehr geehrter Herr Guentzler,
am 17. Maerz 2026 berichtete DIE ZEIT ueber Untersuchungen des ifo Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft. Danach wurden 95 % der 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermoegen fuer Infrastruktur und Klimaschutz im Jahr 2025 ueber Umwege in den regulaeren Haushalt geschleust. Laut Kommentar wurde damit das Parlament und die Oeffentlichkeit getaeuscht, was als "politischer Kreditbetrug" bezeichnet wird. Bundeskanzler Merz (CDU) und Finanzminister Klingbeil (SPD) sollen demnach von Beginn an geplant haben, die Schulden anderweitig zu nutzen. Wie beurteilen Sie als CDU/CSU-Abgeordneter diese Zweckentfremdung? Werden Sie sich fuer Transparenz, eine parlamentarische Untersuchung und angemessene Konsequenzen einsetzen, um das Vertrauen in die Haushaltspolitik wiederherzustellen und kuenftige Generationen zu schuetzen?
Sehr geehrter Herr O.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis auf die Berichterstattung in der ZEIT zu den Untersuchungen des ifo Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Die dort erhobenen Vorwürfe – bis hin zur Formulierung eines „politischen Kreditbetrugs“ – sind schwerwiegend, und ich nehme sie ebenso wie die zugrunde liegenden Studien sehr ernst.
Zugleich ist mir eine sachliche Einordnung wichtig. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist als auf zwölf Jahre angelegtes, zusätzliches Investitionsprogramm beschlossen worden. Es ist faktisch erst seit Oktober 2025 operativ „am Start“, sodass die nun kritisierten Zahlen im Wesentlichen einen Zeitraum von nur drei Monaten (Oktober–Dezember 2025) abbilden. Auf dieser sehr schmalen Datenbasis bereits den Schluss zu ziehen, 95 Prozent der Mittel seien zweckentfremdet in den Kernhaushalt „geschleust“ worden und es habe von Anfang an eine Täuschungsabsicht gegeben, halte ich – wie mein Fraktionskollege Mathias Middelberg – für verfrüht und in der Pauschalität nicht überzeugend.
Nach den aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums sind die Investitionsausgaben des Bundes im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 12 Milliarden Euro gestiegen, wobei ein wesentlicher Teil dieser zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen gespeist wurde. Zugleich ist richtig, dass dem im Jahr 2025 Kreditermächtigungen des Sondervermögens in Höhe von 24,3 Milliarden Euro gegenüberstehen, sodass ein Teil der Verpflichtungen im ersten Jahr noch nicht voll in realisierte Investitionsausgaben umgesetzt worden ist. Das hängt auch damit zusammen, dass viele Projekte – insbesondere im Bereich großer Infrastrukturvorhaben – eine längere Anlauf- und Planungsphase haben und Mittel deshalb zeitlich verzögert abfließen.
Für mich ist deshalb entscheidend: Wir sollten einen auf zwölf Jahre angelegten „Langstreckenlauf“ nicht nach den ersten wenigen hundert Metern abpfeifen. Maßstab für die Bewertung des Sondervermögens muss sein, ob über den gesamten Zeitraum hinweg die öffentlichen Investitionen spürbar und nachweisbar über das Niveau des Kernhaushalts hinaus erhöht werden – so, wie es der Bundestag beschlossen hat. Wenn sich in den kommenden Jahren zeigen sollte, dass die zusätzlich aufgenommenen Kredite im Wesentlichen zur Entlastung des regulären Haushalts und nicht für reale, zusätzliche Investitionsprojekte verwendet werden, wäre das eine klare Verfehlung des politischen Auftrags und würde zu berechtigter, auch scharfer Kritik Anlass geben.
Unabhängig davon halte ich drei Punkte für zentral, um Transparenz zu stärken und Vertrauen zu sichern:
Transparente Berichtspflichten
Die Bundesregierung muss für jedes Haushaltsjahr nachvollziehbar ausweisen, in welchem Umfang Investitionen aus dem Kernhaushalt, dem Sondervermögen und dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Nur mit einer solchen getrennten Darstellung lässt sich überprüfen, ob der im Gesetz angelegte Zusätzlichkeitsanspruch tatsächlich erfüllt wird.
Engmaschige parlamentarische Kontrolle
Der Haushaltsausschuss und die zuständigen Fachausschüsse werden die Verwendung der Mittel im SVIK eng begleiten. Dazu gehört aus meiner Sicht auch der regelmäßige Austausch mit den Wirtschaftsforschungsinstituten, die die bisherigen Berechnungen vorgenommen haben, um Datengrundlagen, Abgrenzungen (z. B. Investition vs. Darlehen) und Methodik transparent zu diskutieren. Bereits heute ist klar, dass bestimmte Buchungen – etwa Darlehen an Sozialversicherungen – zwar haushalts- und bilanztechnisch als Investition gewertet werden können, politisch aber genau begründet werden müssen, wenn sie über das Sondervermögen laufen.
Prüfung durch den Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof sollte – ergänzend zu den Studien von ifo und IW – die Einhaltung der Zusatzzweckbindung des Sondervermögens umfassend prüfen. Auf Grundlage dieser unabhängigen Prüfung kann der Bundestag dann über weitergehende Schritte beraten. Ob hierfür ein Untersuchungsausschuss erforderlich ist, hängt aus meiner Sicht von den weiteren Feststellungen des Rechnungshofs und der Entwicklung in den kommenden Haushaltsjahren ab; zum jetzigen Zeitpunkt erscheint mir eine konsequente Ausschuss- und Rechnungshofkontrolle das angemessenere Instrument.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Die CDU/CSU hat dem Sondervermögen zugestimmt, weil wir den Investitionsstau bei Schiene, Straße, digitaler Infrastruktur und Klimaschutz abbauen wollen, ohne die Schuldenbremse im Kernhaushalt aufzugeben. Gerade deshalb haben wir ein besonderes Interesse daran, dass die zusätzlichen Kreditermächtigungen nicht zur verdeckten Finanzierung konsumtiver Ausgaben missbraucht werden, sondern tatsächlich in Projekte fließen, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität künftiger Generationen stärken.
Zusammengefasst: Ich nehme die Hinweise der Institute ernst, teile aber nicht die Schlussfolgerung, schon heute von „politischem Kreditbetrug“ sprechen zu können. Statt vorschneller Etiketten halte ich es für meine Aufgabe, Transparenz einzufordern, die Zweckbindung des Sondervermögens konsequent zu monitoren und – falls sich in den kommenden Jahren tatsächliche Verstöße gegen diesen Auftrag zeigen – dann auch für entsprechende Konsequenzen einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

