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Fritz Güntzler
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Frage von Maik S. •

Wer Bitcoin ein Jahr hält, ist heute steuerfrei, wie bei Gold. Finanzminister Klingbeil will diese Haltefrist abschaffen. Werden Sie sich im Finanzausschuss für ihren Erhalt einsetzen?

Sehr geehrter Herr Güntzler,

als Mitglied des Finanzausschusses werden Sie über die geplante Reform mitberaten. Mit dem Eckwertebeschluss zum Haushalt 2027 vom 29.4.2026 hat die Bundesregierung eine Krypto-Steuerverschärfung als 2-Mrd-Euro-Mehreinnahme eingeplant [1]. Bis 20.5.2026 müssen die Ressorts ihre 'ressortabgestimmten Regelungsentwürfe' ans BMF vorlegen [2]. Die CDU/CSU-Fraktion hat in ihrer Stellungnahme an BTC-ECHO vom 8.5.2026 erklärt, es gebe 'keinen Anlass', die Haltefrist zu ändern. Vielmehr sei sie Teil des systematischen Gleichklangs zu Gold und Fremdwährungen [3]. Der BFH hat die Einordnung von Bitcoin als 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG mit Urteil IX R 3/22 vom 14.2.2023 bestätigt [4].

[1] bundesfinanzministerium.de, PM 29.4.2026

[2] zdfheute.de zum Haushalt 2027

[3] btc-echo.de/news/spd-gruene-wollen-bitcoin-steuer-verschaerfen-jetzt-reagiert-union-230193

[4] bundesfinanzhof.de, Urteil IX R 3/22

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich nach meinem Abstimmungsverhalten im Finanzausschuss zur geplanten Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten erkundigen. Gerne erläutere ich Ihnen die Sachlage und meine Position.

Mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 hat das Bundeskabinett unter anderem eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten in den Rahmen für den Bundeshaushalt 2027 aufgenommen. Konkrete Regelungsinhalte enthalten weder der Eckwertebeschluss noch die Pressekonferenz des Bundesministers der Finanzen vom selben Tag. Auf unsere Nachfrage hat uns das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, wie eine Anpassung ausgestaltet werden könne; im Ergebnis solle sie zu Steuermehreinnahmen führen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bislang nicht vor.

Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als private Veräußerungsgeschäfte mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Nach Ablauf dieser einjährigen Haltefrist sind die Gewinne steuerfrei; spiegelbildlich sind Verluste dann steuerlich nicht abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat diese Einordnung mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22, BStBl. II 2023, S. 571) höchstrichterlich bestätigt und Kryptowerte als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG qualifiziert. Auch das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten beruht auf dieser Systematik.

Die Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Edelmetalle wie Gold und für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung oder Verlängerung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowerte würde diese Systematik durchbrechen. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre zudem die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte. Hinzu kommt: Eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Ich werde mich – auch in meiner Funktion als finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des Finanzausschusses – im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die systematischen Argumente Gehör finden. Eine abschließende Bewertung des Abstimmungsverhaltens im Finanzausschuss ist erst möglich, wenn der konkrete Regelungstext und seine Einbettung in das Gesetzgebungsvorhaben vorliegen; mit der Etatreife rechnen wir Anfang Juli 2026.

Im Übrigen begrüße ich, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich auch künftig an der Debatte beteiligen, wie der Handel mit Kryptowerten transparenter gestaltet und etwa in Instrumente der Altersvorsorge sinnvoll eingebunden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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