Wie wollen Sie die psychotherapeutische Versorgung im ländlichen Raum Göttingen gegen Sparpolitik und Honorarkürzungen schützen und mich als betroffene Praxisinhaberin konkret vor Ort unterstützen?
als Psychotherapeutin in Ihrem Wahlkreis Göttingen I wende ich mich öffentlich an Sie. Während Ihre Kollegin Simone Borchardt bereits Stellung bezogen hat, vermisse ich Ihre Positionierung.
Die Honorarabwertung von 4,5 % und die aktuellen Sparpläne bedrohen Praxen wie die meine massiv – besonders auf dem Land, wo die Versorgungsdichte kritisch ist. Als Inhaberin auf einem halben Sitz stehe ich vor dem Aus, wenn diese Sparpolitik anhält.
Ich lade Sie herzlich zu einem persönlichen Termin ein, um zu besprechen, wie Sie den Erhalt meiner Praxis und die Versorgung Ihrer Wähler sichern können.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin geschilderten Eindrücke aus Ihrer Tätigkeit als niedergelassene Psychotherapeutin im ländlichen Raum meines Wahlkreises Göttingen. Ihre Rückmeldung zur Vergütungsanpassung vor dem Hintergrund der aktuellen Versorgungssituation nehme ich sehr ernst. Die von Ihnen beschriebene steigende Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung deckt sich mit vielen Berichten aus der Praxis und aus anderen Regionen Deutschlands.
Gerne möchte ich einige Hintergründe zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erläutern. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV‑Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird regelmäßig auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei wurden und werden empirische Daten des Statistischen Bundesamtes zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich herangezogen. Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023, auf deren Basis das Institut des Bewertungsausschusses eine Sonderauswertung zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen veranlasst hat.
In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge – insbesondere zur Finanzierung von Personalkosten – um rund 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, nach Berechnungen der Psychotherapeutenkammern und KVen eine deutlich geringere Absenkung der Honorare, teilweise im Bereich von etwa 2,8 Prozent.
Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Entwicklung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, insbesondere mit kleinem oder halbem Versorgungsauftrag im ländlichen Raum, als erhebliche Belastung empfunden wird. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidungen der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen grundsätzlich zu respektieren hat.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde, und es besteht die Möglichkeit, entsprechende Beschlüsse gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtlich vorzugehen.
Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU‑Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen – auch und gerade in ländlichen Regionen. Dazu gehört für uns, die Auswirkungen von Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung auf die Versorgungslage aufmerksam zu beobachten und in den politischen Beratungen immer wieder auf die besondere Situation der Praxen vor Ort hinzuweisen.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre wichtige Arbeit in der Versorgung und für Ihre engagierte Rückmeldung aus der Praxis. Ihre Schilderungen sind ein wichtiger Beitrag, um die Entwicklungen im Gesundheitswesen realistisch einschätzen und in die weiteren Beratungen in Fraktion und Bundestag einfließen lassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

