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Frage von Christoph W. •

Frage an Frauke Petry von Christoph W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Petry,

bei der Vorstellung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl gestern sollen Sie gesagt haben: "Sie haben schon ganz richtig verstanden, wir wollen eine Ausbürgerung krimineller Migranten – auch unter Hinnehmen der Staatenlosigkeit." (Tagesspiegel vom 10.03.17)

Ihre Forderung steht im klaren Widerspruch zum Grundgesetz. Artikel 16 sagt ganz klar: "Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

Dies ist nicht das erste Mal, dass Sie mit einer verfassungswidrigen Forderung auffallen. Die von Ihnen geforderte "Aussetzung" des Asylrechts ist im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen wie die Umwandlung in eine "institutionelle Garantie". Im Gegenteil: Da es sich um Grundrechte handelt, ist ihr Wesensgehalt garantiert; die von Ihnen geforderten weitreichenden Änderungen sind unmöglich.

Deshalb meine Frage: Warum stellen Sie immer wieder verfassungswidrige Forderungen? Ist Ihnen bewusst, dass die AfD dadurch per Definition zu einer extremistischen Partei wird?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gern wie folgt beantworten will.

„Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Bundesländer bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).“ Das hätten Sie leicht hier ( https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsänderung ) herausfinden können.

Eine Änderung des Art. 16 ist also mit der vorgenannten notwendigen Stimmenmehrheit möglich. Aus diesem Grund handelt es sich auch nicht um eine „verfassungswidrige Forderung“ und schon gar nicht macht diese die AfD „per Definition“ zu einer extremistischen Partei, wie Sie behaupten. Um es zu unterstreichen: Extremistisch ist eine Partei, wenn sie "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen" (Art. 21 GG). Das kann man der AfD nun wirklich nicht unterstellen.

Wir setzen uns mit dieser Forderung vor allem für die Sicherheit der Bürger in unserem Land ein. Diese hat für uns Vorrang vor den Interessen jener, die sich partout nicht mit den Regeln innerhalb unserer Gesellschaft arrangieren wollen oder können. Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist aus unserer Sicht mit einem hohen Anspruch verbunden. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist, so sehen wir das jedenfalls, kein beliebiger Supermarktartikel, den man mal eben im Vorbeigehen mitnimmt. Man bekennt sich mit der Annahme zu einer Wertegemeinschaft. Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden.

Ganz am Rande sei vermerkt, dass auch innerhalb der CDU über derartige Maßnahmen schon nachgedacht wurde, wir hier ( https://www.welt.de/politik/deutschland/article132474914/Deutschland-sucht-die-Anti-IS-Strategie.html ) nachzulesen ist, ich zitiere: „Und selbst bei Personen, die eingebürgert wurden und nur einen deutschen Pass haben, hält CDU-Politiker Thomas Strobl [zum Zeitpunkt des Zitats immerhin einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, heute Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg sowie stellvertretender Ministerpräsident]‚ eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft unter Umständen für möglich‘.“ Sie sehen es mir nach – aber, dass die CDU unter dem Verdacht stünde, eine extremistische Partei zu sein, wäre mir neu.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Petry
Bundes- und Fraktionsvorsitzende der AfD im Sächsischen Landtag

P. S.
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