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Franziska Giffey
SPD
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Frage von Björn K. •

Als Bundesministerin haben sie Demokratieprojekte unterstützt, gegen einen Rechtsruck, in Berlin behandeln Sie einen riesen Volksentscheid wie ein ungeliebtes Kind. Wie passt das zusammen?

Sehr geehrte Frau Giffey,

59,6 % der Wähler*innen in Berlin haben dem Senat einen klaren Auftrag erteilt. Es soll die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohungen durch ein Gesetz umgesetzt werden. Sie haben aber die Menschen, die den Volksentscheid ehrenamtlich organisiert haben und die als Anprechpartner bereitstehen seit Ihrer Wahl scheinbar noch nie kontaktiert. Sie wirken nicht bestrebt den Wählerwillen umzusetzen, was ich skandalös und zutiefst undemokratisch finde. Warum sprechen Sie nicht mit diesen Menschen, die ja um die 1 Millionen Wähler hinter sich vereinen? Was halten Sie von Volksentscheiden? Und wie stehen Sie zur direkten Demokratie - ist das Volk zu dumm zum mitmachen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K., 

vielen Dank für Ihre Frage! 

Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben wir als Berliner SPD eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinsichtlich des Umgangs mit dem Volksbegehren getroffen. 

Der neue Senat respektiert das eindeutige Votum und wird verantwortungsvoll damit umgehen. Die drei Koalitionspartner haben vereinbart, dass der Berliner Senat eine Expertenkommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens einsetzt und Sie als Initiatoren an der Besetzung der Kommission beteiligt werden.

Bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder stehen für die SPD insbesondere fachliche Aspekte im Vordergrund. Nach der Einsetzung, die in den ersten 100 Tagen des Senats erfolgen soll, ist der weitere Ablauf eindeutig durch den Koalitionsvertrag festgeschrieben: In einem ersten Schritt soll von der Kommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersucht und bewertet werden. Anschließend sollen wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen an den Senat gegeben werden. Über die möglichen verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung wird der Senat im Anschluss auf Grundlage der Bewertung ein Urteil treffen und dabei alle genannten Faktoren berücksichtigen.
 

Dieses klar vereinbarte Vorhaben gilt es nun abzuwarten. 

Herzliche Grüße
Franziska Giffey (Team)

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