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Franziska Brantner
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Frage von Karin L. •

Setzen Sie sich für die Vergütung von PsychotherapeutInnen ein?

Sehr geehrte Frau Brandner,

Mit diesem Schreiben bitte ich Sie darum, sich dafür einzusetzen, dass die Vergütung unserer Leistungen als psychologische Psychotherapeuten in der Versorgung gesetzlich Versicherter nicht reduziert werden.

Vor einigen Tagen hat mich die Nachricht erreicht, dass der Bewertungsausschuss (GKV-SV) die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent zum 01.04.26 abgewertet hat . Ich bitte Sie darum, den Beschluss des Bewertungsausschussess in den nächsten zwei Monaten beim Bundesgesundheitsministerium zu beanstanden.

Ich bin seit 2016 zugelassen. Beschwerden von Patienten sind komplexer geworden. Der Aufwand für Technik, ebenso wie für Verwaltungsaufgaben hat sich in dieser Zeit gravierend erhöht.

Ich bitte Sie auch darum, sich dafür einzusetzen, dass die Vorgaben für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Sozialgesetzbuch klar geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dipl. Psych. Karin L.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau L.,

bitte verzeihen Sie die späte Antwort. 

Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr langjähriges Engagement in der psychotherapeutischen Versorgung. Ihre geschilderten Erfahrungen kann ich gut nachvollziehen.

Ich setze mich klar dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Vergütung in diesem Bereich um 4,5 % abgesenkt wurde – insbesondere angesichts steigender Anforderungen, wachsender bürokratischer Belastungen und eines deutlich erhöhten Versorgungsbedarfs.

Eine solche pauschale Kürzung sendet das falsche Signal und birgt die Gefahr, die ohnehin angespannte Versorgung weiter zu verschärfen. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten, kann das auch negative Auswirkungen auf den Zugang für gesetzlich Versicherte haben.

Wir haben den Prozess aufmerksam begleitet und setzen uns dafür ein, dass hier nachgesteuert wird. Entscheidend ist, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass psychotherapeutische Arbeit verlässlich und angemessen finanziert ist. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, die Grundlagen für eine faire Vergütung klar und verbindlich auszugestalten. Weil uns das Thema so wichtig ist haben wir entsprechend einen Antrag in den Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Brantner

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