Recht auf Reparatur: Kann die Abhängigkeit von Updates und Serverdiensten noch berücksichtigt werden?
Letzte Woche hat das Kabinett eine Gesetzesvorlage zum Recht auf Reparatur beschlossen. Das freut mich sehr. Mir wäre jedoch wichtig, auch die Abhängigkeit digitaler Geräte von Updates und dem Betrieb bestimmter Serverdienste zu berücksichtigen. Was nützt es, wenn Smartphone 7 Jahre lang repariert werden müssen, aber nicht mehr sicher betrieben werden können, weil es keine Updates mehr gibt? Auch stapeln sich bei uns Internetradios und Stereoanlagen, die keinen Defekt haben, aber nicht mehr streamen können, weil die Plattformen die Serverdienste abgeschaltet haben. Für Internetradios wäre es wünschenswert gesetzlich zu verlangen, dass entweder Firmware-Updates bereit stehen, um alternative Serverdienste nutzen zu können oder dass man über eine Browseroberfläche direkt die im Gerät gespeicherten Streaming-Adressen durch neue ersetzen kann.

