Hitzeschutz verbindlich im SGB und auf EU-Ebene verankern – Kommunen stärken und Finanzierung sichern: Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im SGB V, IX und XI zu verankern?
Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im SGB V, IX und XI zu verankern? Werden Sie sich außerdem auf EU-Ebene für gemeinsame Mindeststandards und Fördermittel sowie gegenüber Bund und Ländern für eine dauerhaft gesicherte Finanzierung einsetzen, damit Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksame, barrierefreie und selbstständig nutzbare Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen können?
Sehr geehrte Frau H.-G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Hitzewellen gehören inzwischen zu den größten Gesundheitsrisiken der Klimakrise in Deutschland. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.
Ich teile Ihr Anliegen: Hitzeschutz darf nicht freiwillig bleiben. Unsere Bundestagsfraktion hat im Juni 2026 einen Antrag für einen verbindlichen und sozial gerechten Hitzeschutz eingebracht. Zentral ist für mich außerdem, dass wir unsere Kommunen finanziell besser ausstatten müssen. Hitzeschutz in der Schule, im öffentlichen Raum oder im Pflegeheim ist oft eine kommunale Aufgabe. Damit das gelingt, muss auch das Geld da sein. Eine gesetzliche Regelung alleine reicht nicht aus, wenn das Geld nicht da ist und wir die kommunalen Haushalte damit stärker belasten. Deswegen wollen wir es entsprechend auch im Grundgesetz verankern und dadurch die Finanzierung für die Kommunen einfach und sicher gestalten.
Herzlichen Dank, dass Sie sich für das Thema engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Brantner
