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Franz Untersteller
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Frage von Martin R. •

Frage an Franz Untersteller von Martin R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Untersteller,

Sie haben sich diese Woche für den geplanten Pumpspeicher Atdorf ausgesprochen.
Dazu zwei Fragen (die Ihnen sicher bekannt vorkommen).

1.
Beabsichtigt die Landesregierung bei der Erschließung der verfügbaren Potenziale für Pumpspeicherwerke in Baden-Württemberg, welche den überschüssigen Grundlaststrom in Spitzenlast veredeln, zukünftig umzuwidmen, so dass diese Pumpspeicherkapazitäten frei werden für die Zwischenspeicherung von überschüssigen Strom aus Wind und Sonne?
Wenn ja, wie hoch sind die frei werdenden Kapazitäten?
Wenn nein, warum nicht?

2.
Beabsichtigt die Landesregierung die Nutzung von deutschen Pumpspeicherwerken für Überschussstrom aus ausländischen Kraftwerken, z. B. französischer Atomstrom zu unterbinden, damit ihre Kapazitäten für die Zwischenspeicherung von Überschuss aus Wind und Solarstrom frei werden?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rescheleit

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rescheleit,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Ein Hauptaspekt bei der Nutzung von Pumpspeicherwerken ist, dass sie grundsätzlich auch für Regelenergie zur Verfügung stehen, die sowohl positiv als auch negativ sein kann.

Der Speicher wird also für die Abnahme von Strom genutzt, wenn ein Überschuss besteht und die Netzsicherheit bedroht ist. Die Entscheidung richtet sich in diesem Fall ausschließlich nach den Erfordernissen der Systemsicherheit.

Andererseits sind Betreiber von Pumpspeichern wirtschaftende Unternehmen, die nach betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten agieren müssen um den erforderlichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen Wenn also Strom zu günstigen Preisen zur Verfügung steht wird der Speicher gefüllt, wenn Strom teuer ist wird er zur Produktion eingesetzt.

In beiden Fällen wird überschüssiger Strom gespeichert und bei Strommangel wieder abgegeben, was u.a. zum Ausgleich volatiler Einspeisung der erneuerbaren Energieträger unverzichtbar ist. Woher der überschüssige Strom physikalisch kommt ist dabei in beiden Fällen weder feststellbar noch entscheidungserheblich.

Es existieren auch keine Regelmechanismen, die es erlauben würden, dem Speicherbetreiber vorzuschreiben, welchen Strom er abnehmen darf.

Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit für die Bundesrepublik (für das Land ohnehin nicht), die Speicherung von Strom aus ausländischen Kraftwerken oder Märkten zu untersagen. Im Gegenteil schreiben die europäischen Richtlinien diskriminierungsfreie Betätigungsmöglichkeiten für alle Anbieter auf den europäischen Binnenmärkten vor. Dies gilt selbstverständlich auch für die Betreiber von Pumpspeichern, die ebenfalls Marktteilnehmer sind.

Unbestritten ist, dass es aufgrund des weiter auszubauenden Anteils an Strom aus Erneuerbaren Energien und durch die immer geringer werdende Menge an Grundlaststrom den Bedarf und die dringende Notwendigkeit zur Speicherung des erzeugten Stroms gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Untersteller MdL