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Frage von Ulrich L. •

Frage an Frank Schmidt von Ulrich L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

es wird eine minimale Rentenerhöhung als Meisterwerk gefeiert, es wird allen Ernstes über einen Mindestlohn diskutiert, anstatt ihn als selbstverständlich anzusehen und gleichzeitig werden nun innerhalb kürzester Zeit die "Diäten" zum wiederholten Male erhöht. Abgesehen davon, dass ich persönlich die Begriffe "Diäten" und "Abgeordnetenentschädigung" als kurios betrachte, können Sie auch nur annähernd nachvollziehen, dass das Volk allmählich politik- und wahlmüde wird?

Können Sie uns Normalsterbliche verstehen, dass wir zornig werden und dass es vermutlich nur eine Frage der Zeit ist, bis das Volk auf die Straße geht (auch wenn es Ihresgleichen nicht interessiert)? In Ihrer Antwort an Herrn Gerhard Schulze schreiben Sie: (Zitat) "Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach." Nein, das ist wahrlich ein schweres Los, lieber Herr Dr. Schmidt und dafür sollten Sie natürlich fürstlich entlohnt werden.

Sie entschuldigen bitte meinen Zynismus (wahrscheinlich wird meine Frage sowieso gesperrt) aber mich würde Ihre Ansicht schon interessieren.

Freundlichen Gruß
Ulrich Lucas

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lucas,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als SPD-Politiker stimme ich Ihnen zu, dass wir einen Mindestlohn brauchen. Aber wie ich bereits in der Antwort an Herrn Schulze (weiter unten) geschrieben habe, ist die Erhöhung der Renten nicht direkt abhängig von Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst. Sehrwohl aber beeinflussen steigende Löhne auch steigende Renten. Da die Lohnabschlüsse in den letzen Jahren nicht üppig ausgefallen sind, würde ich die Rentenerhöhung ebenfalls nicht als "Meisterwerk" feiern. Die Tarifabschlüsse in diesem Jahr werden die Rente im nächsten Jahr aber wesentlich steigen lassen.

Nun zu der "Diätenerhöhung". Gerne teile ich Ihnen meine Ansicht mit, ob es sinnvoll ist, wie die Bundestagsabgeordneten über die Höhe des eigenen Gehaltes abstimmen zu müssen. Ich persönlich würde sehr gerne einen anderen Weg wählen, aber ich unterliege ebenso wie meine Abgeordnetenkollegen gesetzlichen Bestimmungen, auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch das Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Mir persönlich wäre eine automatische Anpassung wie bei anderen Berufsgruppen sehr viel lieber, denn dann hätten wir klare Verhältnisse. Dies ist aber leider auf Grund der momentanen Rechtssprechung nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Frank Schmidt, MdB