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Frage von Gerhard K. •

Frage an Frank Schmidt von Gerhard K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
mit dieser Mail möchte ich Sie um Ihre Einschätzung zur Kaupthing Edge Banken Krise bitten. Vielleicht können Sie uns auch über Ihre Möglichkeiten, die Sie auf parlamentarischer Ebene haben, berichten.

Noch im September `08 haben sich meine Frau und ich mit je einem Festgeldkonto und jeweils einer Einlage in Höhe des isländischen Einlagesicherungsfonds bei dieser Bank engagiert. Dieses Engagement wurde in allen mir bis dahin bekannten Publikationen als sicher beschrieben. Diese Einschätzung wurde ja auch ganz offensichtlich von einigen renommierten Bankern (KfW, diversen Landesbanken) geteilt.

Im Vergleich zu den massiven Interventionen anderer europäischer Länder wie Grossbritanien, Schweden, die Niederlande verhält sich unsere Regierung seltsam passiv und überlässt uns offensichtlich unserem Schicksal.

Dass es hier um potentielle Kaufkraft in Höhe von ca. 300 Millionen Euro geht und min. 30.800 Wähler Ihr Votum bei den anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen von den Reaktionen unserer politischen Eliten in dieser Angelegenheit abhängig machen könnten, sollte hoffentlich bald im Wirschafts- und Finanzministerium ankommen.

Ich hoffe bald von Ihnen zu hören.

MfG
Gerhard Kohlberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kohlberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworte. Zunächst einmal ist die Kaupthing Bank nicht Teil der deutschen Einlagensicherung. Einlagen bei der Kaupthing Bank sind somit nicht von der Garantieerklärung der Bundesregierung umfasst, da diese grundsätzlich nur für Banken gilt, die Teil der deutschen Einlagensicherung sind. Die Bundesregierung ist dennoch bestrebt, mit der isländischen Regierung zu einer Lösung im Hinblick auf Einlagen deutscher Sparer bei der isländischen Kaupthing Bank zu kommen. Sie setzt sich dafür ein, dass die Sparer aus Deutschland Entschädigungen gemäß der isländischen Einlagensicherung erhalten und die deutschen Privatkunden bei der Entschädigung nicht schlechter behandelt werden als die isländischen. Die isländische Finanzaufsicht hat am 30. Oktober den Entschädigungsfall mit Wirkung seit dem 9. Oktober für die Kaupthing Bank amtlich festgestellt. Damit ist festgestellt, dass die Bank nicht in der Lage ist, die Einlagen zurückzuzahlen, und dass die Entschädigungseinrichtung einspringen muss. Nach meinen Informationen müssen die Sparer nun ihre Ansprüche innerhalb einer Frist schriftlich anhand eines Formulars bei der isländischen Einlagensicherung anmelden. Abschließend möchte ich noch bemerken, dass die Privatkunden vor Vertragsabschluss von der Bank darüber informiert werden mussten, dass die Kaupthing-Bank zur isländischen Einlagensicherung gehört. Für ein Kreditinstitut besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Privatkunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über die Einlagensicherung des Kreditinstituts und deren Bestimmungen zu informieren. Die Bundesregierung sucht aber weiterhin nach einer Lösung mit Island.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Frank Schmidt