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Frank Schäffler
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Frage von Alf D. •

Sind Sie bereit , einer Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes die Zustimmung zu verweigern ?

M.E. ist nach den Erfahrungen der letzten 1,5 Jahre nicht damit zu rechnen , dass unser Gesundheitssystem den Belastungen durch Corona nicht gewachsen ist . Festzumachen ist das an den Kapazitäten an Krankenhausbetten , Intensivbetten und der Belastbarkeit des ambulanten Systems .

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. D.,

die "epidemische Lage" wurde im März 2020 eingeführt, um bei der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens und einem nicht tagenden Bundestag der Exekutive schnelle Entscheidungen zu ermöglichen. All das ist längst nicht mehr notwendig, weshalb wir der Verlängerung erneut nicht zugestimmt haben. Dafür gibt es unserer Meinung nach drei Hauptgründe:

1. Die Gefahr einer Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems ist stark gesunken. Risikogruppen sind geimpft und alle Bürger und Bürgerinnen haben ein Impfangebot erhalten.

2. Durch die "epidemische Lage" wird das Parlament zugunsten der Bundesregierung entmachtet. Wesentliche Entscheidungen gehören jedoch ins Parlament, weil dort öffentlich diskutiert werden kann.

3. Der Gesundheitsnotstand erlaubt tiefe und zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte.

Unser Parlamentarischer Geschäftsführer, Marco Buschmann, hat in einem Gastbeitrag die Gründe noch einmal ausführlich dargelegt: https://www.fdpbt.de/buschmann-gastbeitrag-warum-verlaengerung-epidemischen-lage-falsch

Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler

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