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Frank Kuschel
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Frage von Konrad S. •

Frage an Frank Kuschel von Konrad S.

Hallo Herr Kuschel,

in der Thüringer Kommunalordnung ist das Akteneinsichtsrecht für Gemeinderäte geregelt, wonach nur ein viertel der Gemeinderäte Akteneinsicht fordern kann. Was spricht dagegen, jedem Gemeinderat ein Akteneinsichtsrecht einzuräumen?
Würden Sie eine Änderung der Kommunalordnung diesbezüglich befürworten?

Vielen Dank für ihre Antwort
Konrad Steffen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Steffen,

ich halte es für sehr bedenklich, dass in Thüringen nicht jedes Gemeinderatesmitglied (trifft auch für Kreistagsmitglieder zu) ein Akteneinsichtsrecht besitzt. Da stellt sich die Frage, wie das einzelne Gemeinderatsmitglied sein Mandat richtig wahrnehmen soll, wozu auch die Kontrolle der Beschlusserfüllung durch die Verwaltung gehört. Deshalb fordert hier DIE LINKE schon sein Jahren eine gesetzliche Neuregelung. Es ist nicht länger akzeptabel, dass die Kommunalverwaltung nur dann über die Erfüllung von Beschlüssen berichten und Akteneinsicht gewähren muss, wenn es ein Viertel der gewählten Mitglieder eines Gemeinderates verlangt. Dieses Recht muss jedes Gemeinderatsmitglied haben. Verfassungsrechtliche oder andere rechtliche Schranken gibt es hier nicht. Es bedarf nur eines entsprechenden politischen Willens. Diesen Willen hat die CDU bisher vermissen lassen.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel