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Frank Kuschel
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Frage von Mario M. •

Frage an Frank Kuschel von Mario M. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Kuschel,
in der Zeitung liest man immer wieder das die Abgeordneten nicht in die Rentenkasse einzahlen müssen oder auch sonst Steuervergünstigungen haben. Stimmt das?
Was würden Sie ändern wollen?
Was verdient eigentlich ein Landtagsabgeordneter?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

in Ihrer Frage sprechen Sie ein grundsätzliches Problem der gesetzlichen Rentenversicherung an. Hier besteht ein enormer Reformbedarf. Wenn hier nicht gehandelt wird, ist das gesetzliche Rentensystem gefährdet und flächendeckende Altersarmut wäre verprogrammiert. Die Kopplung der gesetzlichen Rentenversicherung an den Löhnen der abhängig Beschäftigten ist nicht mehr zeitgemäß, weil alle anderen Einkommensformen unberücksichtigt bleiben. Zu kritisieren ist auch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei rund 3.700 EUR im Monat liegt. Einkommen oberhalb von 3.700 EUR im Monat sind gegenwärtig beitragsfrei. Und schließlich ist nicht länger hinnehmbar, dass bestimmte Berufs- und Einkommensgruppen überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dabei ist es kaum überzeugend, dass in diesem Zusammenhang gesagt wird, dass diese Gruppen auch keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben. Diese Gruppen würden auf grund ihrer Leistungskraft mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen als ihnen dann als gesetzliche Rente zusteht. Dies ist ja gerade das Grundprinzip einer gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Stärkere auch den Schwachen stützt. Wenn sich jedoch die Starken aus dem Solidarsystem „verabschieden“, funktioniert irgendwann die ganze Sache nicht mehr.

Deshalb fordert DIE LINKE seit Jahren eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei müssen alle Einkommensformen rentenversicherungspflichtig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze muss aufgehoben werden und alle Berufs- und Bevölkerungsgruppen müssen pflichtig in die Rentenversicherung einzahlen.

Deshalb ist es klar, dass auch Abgeordnete künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen und auch hier ihre Rentenanspruche erhalten, also das System der Pensionen abgeschafft wird. DIE LINKE hatte hierzu einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag eingebracht, der aber von der CDU-Mehrheit abgelehnt wurde. DIE LINKE hat dabei eine Regelung aus Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. Dort erhalten Landtagsabgeordnete keine Pensionen mehr, sondern müssen sich selbst rentenversichern. Allerdings besteht in Nordhein-Westfalen keine Pflicht, Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein. DIE LINKE ist aber für eine einheitliche gesetzliche Rentenversicherung für alle. Nur diese Form der Solidarversicherung kann Altersarmut verhindern und die Renten sichern.

Abgeordnete des Thüringer Landtags haben auch eine Reihe von Steuervergünstigungen, die aus Sicht der LINKEN nun endlich abgeschafft gehören. Für Abgeordnete muss das gleiche Steuerrecht gelten, wie für jeden anderen Bürger auch. So erhalten Abgeordnete so genannte steuerfreie pauschale Aufwandsentschädigungen. Nicht nur, dass diese Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind (darüber könnte noch diskutiert werden), sie sind aber pauschaliert, d. h. der Abgeordnete muss über die Verwendung keinen Nachweis führen. Und gerade diese Regelung ist zurecht kritikwürdig.

So bekommt ein Thüringer Landtagsabgeordneten rund 1.170 EUR im Monat für die Sachkosten eines Abgeordnetenbüros. Dazu gehören Miete, Strom, Telefon, Zeitungen usw. Ob er dieses Geld auch tatsächlich dafür ausgibt, wird nicht geprüft. Zudem bekommt ein Abgeordnete pauschale Aufwandsentschädigungen für allgemein Kosten (z. B. Blumen, Übernachtungen usw.) und Reisekosten zwischen Wohnort, Ort des Abgeordnetenbüros und dem Sitz des Landtags. Bei mir sind das im Monat rund 900 EUR. Über die Verwendung der Mittel muss ebenfalls kein Nachweis geführt werden.

Als Abgeordneter habe ich in Erfurt im Abgeordnetenhaus auch noch eine kleine Dienstwohnung, die ebenfalls vom Steuerzahler bezahlt wird. Ich bin dafür, dass Abgeordnete so wie alle Arbeitnehmer ihre Kosten einzeln nachweisen müssen und erst nach Prüfung erstattet bekommen. Es ist nicht begründbar, weshalb hier Abgeordnete besser gestellt werden wie Arbeitnehmer oder Rentner.

Im neuen Landtag werde ich mich deshalb hier für Veränderungen einsetzen. Mit der Wahl der LINKEN am 30. August steigen also auch die Chancen, dass nicht mehr gerechtfertigte Privilegien der Abgeordneten abgeschafft werden.

Im Übrigen mache ich schon eine öffentliche Abrechnung meiner Mittel für das Abgeordnetenbüro. Doch dies ist freiwillig und ich will hier eine gesetzliche Verpflichtung für die Abgeordneten.

Ein Thüringer Landtagsabgeordneter erhält gegenwärtig im Monat rund 4.600 EUR als Diäten. Dies ist im Thüringer Abgeordnetengesetz geregelt und insoweit kein Geheimnis. Nach Artikel 54 der Thüringer Verfassung steigen die Diäten jährlich automatisch, entsprechend der Preissteigerungsrate. DIE LINKE kritisiert dies und fordert die Diäten an die Entwicklung der Löhne und Renten zu koppeln. Die Abgeordneten der LINKEN spenden ihre Diätenerhöhungen für soziale und Jugendprojekte (bisher über 1.500 Projekte mit einer Summe von rund 600.000 EUR).

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel