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Frank Kuschel
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Frage von Christina A. •

Frage an Frank Kuschel von Christina A. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Kuschel,

die Unversehrtheit der Wohnung ist ein Grundrecht, welches jedem Menschen zusteht. Infolge von Hartz IV kontrollieren immer öfter Sozialbehörden die Wohnungen von Sozialleistungsbeziehern und Antragstellern. Was unternimmt die DIE LINKE., dass auch in Thüringen eine verbindliche >>Richtlinie zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII<< [mit Dienstanweisung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften inkl. Prüfauftrages, Prüfprotokolls und Prüfberichtes] erlassen wird? (wie z.B. die Empfehlung des ULD in Schleswig -Holstein) Damit Datenschutz und Informationsrechte der Bürger in allen Lebensbereichen eingehalten werden können und müssen.

Vielen Dank für ihre Antwort
Christina Anschütz

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Anschütz,

DIE LINKE will Hartz IV abschaffen und durch ein System des bedarfsorientierten bedingungslosen Grundeinkommens ersetzen. Würde dies Realität, gäbe es keinen Grund mehr für Kontrollen in Wohnungen von Hartz IV Empfängern und Ihre Frage würde sich somit erübrigen. Doch ich bin Realist. Es wird wohl noch etwas Zeit brauchen, um Hartz IV zu überwinden. Auch deshalb, weil gegenwärtig nur DIE LINKE hier die Abschaffung fordert, während CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne das System beibehalten wollen.

Eine starke LINKE im Thüringer Landtag und im Bundestag würde aber die Chancen für einen Einstieg in den Ausstieg aus Hartz IV erhöhen. Hier haben die Wähler am 30. August und 27. September die Wahl.

Solang es Hartz IV noch gibt, muss es für die Betroffenen so menschenwürdig wie nur möglich ausgestaltet sein. Dies schließt die strikte Achtung der Menschenrechte und der Verfassungsrechte (Grundrechte) ein. Zu diesem Grundrecht gehört bekanntermaßen auch die Unverletzlichkeit der Wohnung. Nur unter ganz strengen Voraussetzungen darf dieses Grundrecht eingeschränkt werden. Deshalb unterstütze ich Ihre Forderung, diese Voraussetzung in einem Gesetz oder einer Verordnung genau und transparent zu bestimmen. Dabei betone ich nochmals, dass ich grundsätzlich gegen jede Art von Kontrollen und Aufweichung hinsichtlich der Unverletzlichkeit der Wohnung bin. Hartz IV Empfänger werden schon durch eine Vielzahl von Maßnahmen "diszipliniert". Die Wohnung sollte aber zumindest geschützt bleiben. Dabei ist mir durchaus bewusst, dass es auch in diesem Hartz IV System Missbrauch gibt. Im Einzelfall muss dieser Missbrauch verfolgt werden. Ein pauschalierter Missbrauchsvorwurf an Hartz IV Empfänger ist jedoch abzulehnen. Bei der Verfolgung von Missbrauchstatbeständen muss jedoch nicht gleich die Unverletzlichkeit der Wohnung infrage gestellt werden. Zudem ist zu hinterfragen, weshalb nur bei sozial Benachteiligten der Staat derartige Sanktionen und Eingriffsmaßnahmen anwendet. Warum werden nicht im gleichen Maße die Leute geprüft, die sich ihrer Steuerpflicht und -verantwortung entziehen? Dies wäre nur gerecht.

Doch hier übt sich der Staat in Zurückhaltung und dafür habe ich wenig Verständnis.

DIE LINKE will eine sozial gerechte Gesellschaft und da muss auch die soziale Verantwortung eingefordert und durchgesetzt werden. Der Sozialstaat wird aus meiner Sicht nicht durch Forderung der sozial Benachteiligten infrage gestellt, sondern vielmehr durch die, die sich ihrer sozialen Verantwortung entziehen.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel