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Frank Junge
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Frage von Susanne K. •

Frage an Frank Junge von Susanne K. bezüglich Soziale Sicherung

Frühkindliche Bildung prägt die Kindesentwicklung und gesellschaftliche Zukunft. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema. Auch in der Kindertagespflege ist ein deutlicher Rückgang der Fachkräfte spürbar. Das liegt unter anderem an den schlechten Rahmenbedingungen und viel zu geringer Vergütung. 2015 waren es noch 1327 Kindertagespflegepersonen in MV, 2016 nur noch 1249. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig, die Vergütung wird aber von den Jugendämtern / Ausschüssen festgelegt. Deutschlandweit steht MV an unterster Stelle bei der Vergütung, Altersarmut ist vorprogrammiert. 2018 läuft die Sonderregelung zu den Beiträgen der Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen aus. Spätestens dann müssen (fast) alle Kindertagespflegepersonen ihre Arbeit niederlegen, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können.
Unterstützt Ihre Partei den Vorschlag, die Beiträge zur Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen nach Auslaufen der Sonderregelung des § 10 SGB V am realen Einkommen zu orientieren und nicht an einem fiktiven Mindesteinkommen, das alle Kindertagespflegepersonen in MV nicht erreichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

es freut mich, dass Sie sich an mich gewandt haben, weshalb ich Ihnen gerne auch das persönliche Gespräch anbieten möchte. Angesichts der Sonderregelung bezüglich der Versicherung der Kindertagespflegepersonen kann ich Ihre Sorgen nachvollziehen.
Selbstständig tätige Tagespflegepersonen haben die Möglichkeit in der gesetzlichen Krankenkasse entweder über die Ehepartnerin oder den Ehepartner familienversichert oder freiwillig krankenversichert zu sein. Dies sind Optionen, die ich und die SPD als wichtig erachten.
Ihre Frage zielt auf die Möglichkeit, als Kindertagespflegeperson nebenberuflich maximal fünf Kinder zu betreuen und dabei durch die Sonderreglung des SGB V Artikel 1 §10 über den Ehepartner versichert zu sein. Diese Option wurde immer wieder verlängert und ist derzeit bis zum 31.12.2018 begrenzt.
Die SPD setzte sich bei der letzten Debatte um diese Sonderregelung für die Verlängerung ein. Wir sind uns bewusst, dass ein Auslaufen dieser Regelung unter den derzeitigen Umständen für Tagespflegepersonen nicht tragbar ist. Darum kann ich Ihnen versichern, dass wir an einer Lösung dieser Problematik arbeiten.
Darüber hinaus will die SPD die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen günstiger machen. Dazu werden wir die Bemessung der Beiträge für Selbstständige einkommensabhängig ausgestalten und so die Beiträge bei geringen Einkommen senken. Außerdem wollen wir mit der Einführung einer paritätischen Bürgerversicherung einen einheitlichen Versicherungsmarkt schaffen, in dem alle Bürgerinnen und Bürger nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in ein Versicherungssystem einzahlen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass es auch in Zukunft zum Thema Krankenversicherungsschutz von Kindertagespflegepersonen ausgewogene und sozialverträgliche Lösungen für Tagesmütter und Tagesväter geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge

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