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Frank Henkel
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Frage von Klaus D. D. •

Frage an Frank Henkel von Klaus D. D. bezüglich Medien

Die SPD hat bisher verhindert, dass das Grab von Gerhard Deumeland auf dem Neuen St.Michaelsfriedhof als Ehrengrab aneraknnt wird wie dies das FriedhG vorsieht. Was werden Sie tun,um diesen Zustand zu beenden ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Deumedand,

die Anerkennung von Ehrengräbern erfolgt ausschließlich durch Senatsbeschluss, und zwar

1. für Verstorbene, denen die Bundesregierung oder die Regierung eines Landes ein Staatsbegräbnis gewährt hat oder denen das Ehrenbürgerrecht verliehen worden ist, sowie für ihre Ehegatten über den Ablauf der Ruhezeit hinaus;

2. für Verstorbene, denen die Ehrenbezeichnung «Stadtältester» verliehen worden ist sowie deren Ehegatten für die doppelte Dauer der Ruhezeit;

3. für Verstorbene, die Empfänger von Ehrenruhegeld waren oder sich um Berlin besonders verdient gemacht oder über Berlin hinaus hervorragende Leistungen vollbracht haben oder deren Andenken in der Öffentlichkeit fortlebt, sowie für deren Ehegatten.

Ich habe großen Respekt davor, dass Sie als Sohn Ihres am 25. März 1970 verstorbenen Vaters Gerhard Deumeland und Ihrer klagenden Mutter die zahlreichen Verfahren in den Instanzen der deutschen Sozialgerichte begleitet und es als Rechtsanwalt erreicht haben, dass vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine überlange Verfahrensdauer und damit ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt wurde. In der Sache ging es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und seiner Folgen, insbesondere um Rentenansprüche.

Angesichts der o.a. Kriterien für Ehrengräber sehe ich kaum Chancen für einen im Sinne Ihrer Fragestellung positiven Ausgang der Angelegenheit.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Frank Henkel