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Frank Bsirske
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Frage von Kathleen R. •

Sehr geehrter Herr Bsirske, Warum dürfen Ex-Abgeordnete einen sogenannten Ehemaligenausweis für den Bundestag beantragen? Sie sind doch nicht mehr als Abgeordnete beauftragt…

Sie sind ausgeschieden, das heißt, sie haben kein Recht mehr, dort tätig zu sein. Ich darf ja auch nicht einfach Zugang zu meiner alten Arbeitsstelle bekommen, wenn ich dort nichts mehr zu suchen habe. Der eigentliche Abgeordnetenauftrag gehört aus meiner Sicht auch ordentlich beendet; wozu gibt es sonst überhaupt neue Abgeordnete. Das duftet unangenehm nach Lobbyismus und zeugt von einer extremen und zu weit gefassten Auslegung des Abgeordnetenrechts. Mal ganz abgesehen von dem bürokratischen Aufwand, der noch dahinter steckt und Geld kostet. Wie lange ist so ein Ehemaligenausweis gültig und wie oft darf er beantragt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße

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Antwort ausstehend von Frank Bsirske
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