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Frage von Günter M. •

Frage an Florian Pronold von Günter M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Pronold

bei einem Gespräch mit der Bundesjustitzministerin am 23. Januar 2011 fragte ich Sie:" Wann entlich die unehelichen Kinder, ihr RECHT auf den Vater bekommen, Daher fordern wir unter anderem das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt." Die Ministein Leutheusser-Schnarrenberg antwortete: "Die Frage ist wie der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommen könnte, sie und die FDP wären für das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, damit ist aber der Koalitionspartner die CDU und am aller wenigsten die CSU damit einverstanden".

(Siehe Video: http://www.youtube.com/watch?v=u98BjZ31zjI ab ca. der 3:00 Minuten)

Jetzt habe ich gelesen daß auch Ihre Partei gegen daß gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt sind.

Siehe http://www.unterhalt24.com/blog/2011/06/sorgerecht/

Frage: "Herr Pronold warum ist ihre Partei gegen das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, und warum verstoßen SIe die " Soziale" Partei somit weiterhin gegen Menschenrechte.

Unserer Forderungen u.a.

Daß gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, denn was kann ein Kind dafür, ob es in der Ehe, ausser der Ehe oder neben bei entstanden ist?

Und Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern.

Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative
Günter Mühlbauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern. Nach meinem Kenntnisstand hat sich die Bundesjustizministerin zuletzt am 03.02.2011 zum Thema Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern geäußert. Zitat: "Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht." (Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/20110203_Sorgerecht_Kompromissvorschlag.html).

Der von Ihnen weiter angesprochene Vorschlag ist ein Vorstoß der Justizminister der SPD geführten Bundesländer. Die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Kolb, hat den Vorschlag in einer Pressemitteilung vom 18.05.2011 erläutert und u.a. ausgeführt: „Im Grundsatz befürworten wir das Antragsprinzip, d.h. der Mutter steht nach der Geburt die elterliche Sorge zu und der Vater hat die Möglichkeit, einen Sorgeantrag zu stellen, wenn er die elterliche Sorge ebenfalls ausüben möchte. Wir möchten den Vätern jedoch nicht zumuten, sogleich das Familiengericht anzurufen, sofern sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder haben möchten. Deshalb schlagen wir eine Vermittlung zwischen den Eltern durch das Jugendamt vor, bevor eine Sorgerechtsstreitigkeit zu Gericht gelangt.“ (Quelle: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2011/023_2011_5a9f77177c9905231ea4e76adcdcc169.htm)

Die SPD-Bundestagsfraktion beschäftigt sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 intensiv mit dem Thema "Neuregelung der Sorge bei nichtehelichen Kindern". Es liegen verschiedene Lösungsvorschläge für die sehr komplexe Fragestellung vor. Bis jetzt gibt es keine abschließende Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion. Diese wird voraussichtlich im Herbst 2011 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB