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Florian Oßner
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Frage von Manuel K. •

Wie stehen Sie zur Kürzung der Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5% zum 1.4.2026?

Wie stehen Sie zur Kürzung der Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5% zum 1.4.2026?

Am 12.03. wurde beschlossen, das Honorar für Psychotherapeut:innen ab Quartal 2/2026 um 4,5 % zu kürzen. Diese Entscheidung ist gesundheitspolitisch kurzsichtig und gefährdet die ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Unter wachsendem wirtschaftlichem Druck könnten Praxen gezwungen sein, weniger gesetzlich Versicherte zu behandeln oder sich ganz aus der Versorgung zurückzuziehen.

Dabei ist Psychotherapie kein Kostenfaktor, sondern eine Investition. Studien zeigen, dass jeder investierte Euro erhebliche Folgekosten spart. Eine Analyse der Techniker Krankenkasse beziffert das Verhältnis auf etwa 3,26 : 1 – durch weniger Krankengeld, weniger stationäre Aufenthalte und geringere medizinische Folgekosten.

Gerade bei steigenden Praxis- und Personalkosten sendet eine Honorarkürzung das falsche Signal. Unterstützen Sie eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Arbeit?

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