Sehr geehrter Herr Oßner, werden Sie die fiskalisch unsauberen 2 Mrd. € der Krypto-Verschärfung im Kabinettsentwurf hinterfragen?
Sehr geehrter Herr Oßner,
als haushaltspolitischer Obmann der Union und stellvertretendes FA-Mitglied sind Sie der wichtigste Hebel im Bundestag, wenn der Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 (2 Mrd. € aus Krypto-Steuerverschärfung) sauber durchgerechnet werden soll. BMF-Stichtag: 20.05.2026.
Die 2 Mrd. € decken Bitcoin und AML zusammen ab - eine belastbare Zerlegung wurde bislang nicht veröffentlicht [1]. Bei einem 100k€-Gewinn drohen in DE bis 47.475€ ESt, in Tschechien (3J/0% seit 01.01.2025) [2] und der Schweiz 0€. Wegzugseffekte sind nicht eingepreist.
Mit DAC8 (RL EU 2023/2226) ab 01.01.2026 ist EU-weit Transparenz geschaffen [3]; Mehraufkommen ohne Verhaltensreaktion ist unwahrscheinlich.
Diese Frage ist gerade deshalb wichtig, weil sie den Standort Deutschland in Sachen CRypto stark verändert und benachteiligt.
[1] BMF, Eckwertebeschluss 29.04.2026
[2] Zákon č. 416/2024 Sb.
[3] Richtlinie (EU) 2023/2226
Sehr geehrter Herr B.,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verlust werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen.
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Florian Oßner MdB

