Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde heute beschlossen und im parlamentarischen Verfahren um wichtige Verbesserungen ergänzt.
Ich halte den Vorschlag der Alterssicherungskommission für richtig, die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung anzupassen.
Über die Stellung einer Vertrauensfrage entscheidet allein der Bundeskanzler. Derzeit gibt es dafür keinen Anlass.
Der Data Act gilt seit September 2025 unmittelbar in der EU; die Bundesnetzagentur ist als zuständige Durchsetzungsbehörde benannt. Ob der von Ihnen geschilderte Fall einen Verstoß darstellt, muss sie im Einzelfall prüfen.
Unser Ziel bleibt, die Renten stabil zu halten und Generationengerechtigkeit zu wahren.
Es ist geplant, dass das Programm Garantiefonds Hochschule auch 2026 fortgeführt wird, die Förderrichtlinien werden derzeit neu aufgesetzt.

