Portrait von Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 16.01.2023

die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt. 

Portrait von Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 09.06.2023

Aufenthalte in der Vergangenheit werden somit nicht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft berücksichtigt

Portrait von Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 07.02.2023

Im Rahmen dieser Novelle ist bei bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.

Portrait von Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 03.04.2023

Für Sie bedeutet allerdings ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.

Portrait von Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 26.01.2023

Sobald der parlamentarische Prozess abgeschlossen und das Gesetz ausgefertigt ist, können Sie sich auf einfacherem Wege für die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.

Portrait von Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 26.01.2023

Wollen Sie also eine andere Staatsangehörigkeit neben der deutschen erwerben, so empfehle ich Ihnen, sich bei der Botschaft des anderen Landes zu informieren.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Filiz Polat
Filiz Polat
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
E-Mail-Adresse