
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Filiz Polat
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Aufenthalte in der Vergangenheit werden somit nicht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft berücksichtigt
Im Rahmen dieser Novelle ist bei bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
Für Sie bedeutet allerdings ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.
Sobald der parlamentarische Prozess abgeschlossen und das Gesetz ausgefertigt ist, können Sie sich auf einfacherem Wege für die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.
Wollen Sie also eine andere Staatsangehörigkeit neben der deutschen erwerben, so empfehle ich Ihnen, sich bei der Botschaft des anderen Landes zu informieren.