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Antwort 16.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt. 

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufenthalte in der Vergangenheit werden somit nicht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft berücksichtigt

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Antwort 07.02.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Rahmen dieser Novelle ist bei bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.

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Antwort 03.04.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für Sie bedeutet allerdings ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.

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Antwort 26.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sobald der parlamentarische Prozess abgeschlossen und das Gesetz ausgefertigt ist, können Sie sich auf einfacherem Wege für die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.

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Antwort 26.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wollen Sie also eine andere Staatsangehörigkeit neben der deutschen erwerben, so empfehle ich Ihnen, sich bei der Botschaft des anderen Landes zu informieren.