Im Rahmen dieser Novelle ist bei bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
Für Sie bedeutet allerdings ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.
Sobald der parlamentarische Prozess abgeschlossen und das Gesetz ausgefertigt ist, können Sie sich auf einfacherem Wege für die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.
Wollen Sie also eine andere Staatsangehörigkeit neben der deutschen erwerben, so empfehle ich Ihnen, sich bei der Botschaft des anderen Landes zu informieren.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Daher kann es vorkommen, dass Deutschland häufiger als andere Länder in Vertragsverletzungsverfahren verwickelt wird, auch wenn dies nicht unbedingt bedeutet, dass Deutschland systematisch EU-Recht verletzt.