Wann werden die versicherungsfremden Leistungen bei der Rentenversicherung einmal klar definiert und offengelegt?
Sehr geehrter Herr Banaszak,
versicherungsfremde Leistungen sollten dargestellt werden sowohl in puncto Inhalt als auch der Höhe nach. Auch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht Transparenz und Veröffentlichung in seiner Stellungnahme aufgegriffen. Wann wird hier einmal offen klargelegt welche versicherungsfremden Leistungen in welcher Höhe an wen gezahlt werden? Je länger hier keine Tranparenz geschaffen wird, um so grösser wird m.E. das Misstrauen. Was würde bei einem solchen Vorgehen wohl ein Wirtschaftsprüfer bei einer Bilanzprüfung im Unternehmen sagen?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Bundesrechnungshof hat die Regelungen zu den Bundeszuschüssen als intransparent und teilweise nicht nachvollziehbar kritisiert. Er hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, eindeutig darzulegen, welche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung als versicherungsfremd einzustufen sind und diese regelmäßig zu quantifizieren. Auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das BMAS aufgefordert, die Regelungen zu den Bundeszuschüssen grundlegend zu überprüfen.
Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, dass die Bundesregierung transparent und nachvollziehbar offenlegt, welche Leistungen gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen und deshalb nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden sollten. Diese Leistungen müssen regelmäßig ausgewiesen und ihrer Höhe nach beziffert werden.
Sollten die Empfehlungen der Rentenkommission umgesetzt werden, werden wir diesen Prozess eng und kritisch begleiten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass endlich die notwendige Transparenz geschaffen und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen klar geregelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Team Banaszak

