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Falko Mohrs
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Frage von Andreas W. •

Frage an Falko Mohrs von Andreas W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Mohrs,

nach der Trennung und Scheidung musste ich erfahren, dass Gesetz und Rechtssprechung in einem Punkt auseinander gehen: Geschiedene erhalten auch nach der Scheidung noch lange Geld von ihrem Ex. Auch, wenn sie selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die ehemalige Justizministerin Zypries hingegen hatte zu der Verabschiedung eines Unterhaltsgesetzes 2008? mal gesagt „einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin, das gilt so nicht mehr.
Leider folgen die Familiengerichte dem Gesetz nicht.
Wie kann das sein?
Wie stehen Sie dazu?

Freundliche Grüße
A. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Frage zum Ehegattenunterhalt.

Ich bin der Meinung, dass die heutige Rechtslage nicht mehr zu der Lebensrealität vieler Familien im 21. Jahrhundert passt: Nach einer Trennung ist das Standardmodell nicht mehr die Mutter als alleiniger betreuender Elternteil und der Vater als unterhaltspflichtiger Alleinverdiener, der seine Kinder nur jedes zweite Wochenende sieht. Frauen wollen ebenfalls einen Beruf ausüben und Männer ihren Kindern ein anwesender Vater sein. Der Bundesgerichtshof hat entsprechend 2017 klargestellt, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Daraus folgt dann natürlich logischerweise, dass, nach gewissen Fristen und Bewertung der individuellen Umstände einer Scheidung, erwartet werden kann, dass ein Ehepartner wieder selbst für seinen oder ihren Unterhalt sorgen sollte.

Diese – nun auch von den unteren Gerichten angewandte – Rechtsprechung haben wir sehr begrüßt. Anders als in Ländern wie Frankreich, Belgien, Italien oder Spanien ist die Abkehr vom sogenannten Residenzmodell in Deutschland jedoch nicht explizit gesetzlich verankert, sondern lediglich Richterrecht. Das wollen wir als SPD ändern. Wir wollen eine Rechtsgrundlage im BGB schaffen, auf deren Basis das Wechselmodell nach eingehender Einzelfallprüfung und im Sinne des Kindeswohls angeordnet werden kann. Mit der Regelung über die Betreuung eines Kindes und die Umgangsrechte einher geht für uns auch die Regelung über die Verteilung der Unterhaltslasten zwischen den Eltern. Die Düsseldorfer Tabelle beruht systematisch auf dem Residenzmodell, das heißt darauf, dass im Wesentlichen ein Elternteil allein das Kind betreut und der andere im Wesentlichen Barunterhalt leistet. Auch dies wollen wir im Zuge einer Gesamtreform anpassen.

Grundlegenden Modernisierungsbedarf im Familienrecht hat auch das Justizministerium erkannt und eine strukturelle Reform des Kindschafts- und Unterhaltsrechts für die Zukunft angekündigt. Die Arbeiten an diesem umfassenden Reformprojekt dauern allerdings noch an: Eine Reform in einem so sensiblen Bereich wie dem Familienrecht bedarf eines intensiven begleitenden Austauschs mit Betroffenen, der Wissenschaft, Interessensverbänden und der Politik. Ziel ist eine Familienrechtsreform, die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird, damit die darauf basierenden Entscheidungen auch anerkannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Falko Mohrs