Nach aktuellem Stand soll die Einbürgerung allerdings entscheidend erleichtert und auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nicht nur in Einzelfällen, sondern ganz grundsätzlich gestattet werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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