Portrait von Fabio De Masi
Fabio De Masi
BSW
100 %
83 / 83 Fragen beantwortet
Frage von Christian W. •

Darf die Bundesregierung ohne Bundestagsmandat Spezialkräfte der Bundeswehr in den Libanon verlegen? Oder greift hier der Parlamentsvorbehalt?

Portrait von Fabio De Masi
Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr W.,

Bei wichtigen politischen Entscheidungen - wie dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland - gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt in Deutschland. Weder Bundesregierung noch Verteidigungsministerium dürfen solche Einsätze bewaffneter Streitkräfte alleine anordnen. 

Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 ParlBG liege ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte vor, „wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine solche Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist“. 

Letzteres ist dann öfters eine Streitfrage. 

Im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen im Libanon (United Nations Interim Force In Lebanon/UNIFIL) wurde ein Bundestagsmandat gemäß Parlamentsvorbehalt erteilt und verlängert.

 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-einsatz-libanon-2038120

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Fabio De Masi
Fabio De Masi
BSW