Darf die Bundesregierung ohne Bundestagsmandat Spezialkräfte der Bundeswehr in den Libanon verlegen? Oder greift hier der Parlamentsvorbehalt?

Sehr geehrter Herr W.,
Bei wichtigen politischen Entscheidungen - wie dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland - gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt in Deutschland. Weder Bundesregierung noch Verteidigungsministerium dürfen solche Einsätze bewaffneter Streitkräfte alleine anordnen.
Gemäß Paragraf 2 Absatz 1 ParlBG liege ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte vor, „wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine solche Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist“.
Letzteres ist dann öfters eine Streitfrage.
Im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen im Libanon (United Nations Interim Force In Lebanon/UNIFIL) wurde ein Bundestagsmandat gemäß Parlamentsvorbehalt erteilt und verlängert.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-einsatz-libanon-2038120
Mit freundlichen Grüßen
Fabio De Masi