Wie stehen Sie zum Beschluss im Koalitionsausschuss, der Einsichtnahmen über das IFG verhindert oder erschwert?
Letztes Jahr schrieben Sie, im Zuge der IFG-Reform „Lücken im Transparenzregister schließen“ und „unrechtmäßige Zahlungen“ verhindert zu wollen. Wie vereinbart sich dies mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses über eine Erhöhung der Kostenobergrenze für IFG-Anfragen sowie einer Ausweitung der Ausnahmetatbestände? Inwiefern stärken diese Maßnahmen aus Ihrer Sicht die Transparenz?
Sie schrieben außerdem, der Bundestag sei den Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig. Gilt diese Rechenschaftspflicht auch gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Vereinen, Verbänden, die staatliches Handeln mithilfe des IFG kontrollieren? Da deren Möglichkeiten zur Antragstellung eingeschränkt werden sollen: Wie passt das zu einer stärkeren demokratischen Kontrolle?
Ist es angesichts sinkenden Vertrauens in politische Institutionen sinnvoll kollektive, zentral organisierte Anfragen einzuschränken? Welche Auswirkungen erwarten Sie auf die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Sie sprechen einen wichtigen Zielkonflikt an. Staatliches Handeln muss transparent und kontrollierbar bleiben. Zugleich müssen sensible Informationen geschützt und Verwaltungsverfahren so ausgestaltet werden, dass Behörden ihre eigentlichen Aufgaben zuverlässig erfüllen können.
Zunächst ist mir die folgende Klarstellung wichtig. Bei der Vereinbarung des Koalitionsausschusses handelt es sich bislang um einen politischen Arbeitsauftrag und noch nicht um einen ausformulierten Gesetzentwurf oder einen Beschluss des Deutschen Bundestages. Das Papier sieht vor, das Informationsfreiheitsgesetz unter Wahrung des Zugangs zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll das Auskunftsrecht stärker auf Privatpersonen beschränkt werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Zudem wird geprüft, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten weiter eingeschränkt werden soll. Ferner sollen sensible Bereiche wie Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und Forschung künftig besser geschützt werden.
Außerdem sollen die Gebühren stärker am Kostendeckungsprinzip ausgerichtet werden. Eine konkrete neue Gebührenobergrenze oder bereits abschließend formulierte Ausnahmetatbestände enthält der Beschluss noch nicht.
Nach geltendem Recht hat grundsätzlich „jeder“ einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Für aufwendige Auskünfte, Akteneinsichten oder die Herausgabe umfangreicher Unterlagen beträgt die derzeitige Höchstgebühr in der Regel 500 Euro. Die Gebühren können aus Gründen des öffentlichen Interesses bereits heute ermäßigt oder vollständig erlassen werden.
Ich möchte deshalb nicht den Eindruck erwecken, die vorgesehenen Änderungen seien lediglich technischer Natur. Die Beschränkung auf natürliche Personen und die Voraussetzung eines „berechtigten Interesses“ könnten die Arbeit von Vereinen, Verbänden, Medien und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen erheblich berühren. Solche Organisationen ersetzen zwar nicht die parlamentarische Kontrolle, sie ergänzen sie aber in einer Demokratie auf wertvolle Weise. Die Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen besteht gegenüber der Öffentlichkeit insgesamt. Damit selbstverständlich auch gegenüber einer organisierten Zivilgesellschaft, die staatliches Handeln sachlich und rechtmäßig überprüft.
Die Union legt bei der Reform besonderen Wert auf die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, den Schutz der Beschäftigten und die Sicherheit besonders sensibler staatlicher Bereiche. Diese Ziele halte ich für berechtigt. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass das Recht auf Informationszugang praktisch leerläuft. Pauschale Bereichsausnahmen, unklar definierte Zugangsvoraussetzungen oder Gebühren, die Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Organisationen faktisch von Anfragen abhalten, wären aus meiner Sicht kein Mehrwert an Transparenz.
Dies gilt auch mit Blick auf meine frühere Antwort. Das Schließen von Lücken im Transparenzregister, die Verhinderung unrechtmäßiger Einflussnahme und ein wirksames Informationsfreiheitsrecht sind keine Gegensätze. Sie gehören zu demselben Anspruch. Politische und administrative Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein. Mehr Transparenz beim Lobbyismus kann daher Einschränkungen beim Zugang zu amtlichen Informationen nicht ersetzen.
Bei kollektiv organisierten Anfragen muss aus meiner Sicht differenziert werden. Es ist legitim, unnötige Mehrfachbearbeitungen identischer Anträge zu vermeiden. Die bessere Lösung wäre dann jedoch häufig, einmal herausgegebene Informationen grundsätzlich öffentlich bereitzustellen. So würde die Verwaltung entlastet, ohne demokratische Kontrollmöglichkeiten zu beschneiden. Eine zentral organisierte oder durch einen Verband unterstützte Anfrage ist nicht allein deshalb missbräuchlich.
Die deutliche Kritik der Bundesbeauftragten und der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern muss im weiteren Verfahren ernst genommen werden. Diese warnen insbesondere vor einer Abkehr vom voraussetzungslosen Informationszugang und fordern, dass die Reform die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns erhöht statt verringert.
Für die parlamentarische Beratung bedeutet das für mich folgendes. Ein „berechtigtes Interesse“ müsste weit und rechtssicher gefasst werden und insbesondere journalistische sowie gemeinnützige Kontrollarbeit umfassen. Gebühren müssen verhältnismäßig und vorhersehbar bleiben. Sicherheitsausnahmen müssen eng begrenzt, nachvollziehbar begründet und gerichtlich überprüfbar sein. Ebenso sollte stets geprüft werden, ob zumindest ein teilweiser Informationszugang möglich ist. An diesen Maßstäben werde ich einen späteren Gesetzentwurf messen. Eine Reform, die Bürgerinnen und Bürger, Medien oder zivilgesellschaftliche Organisationen von wirksamer Kontrolle ausschließt, würde ich nicht als überzeugende Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Gramling
Mitglied des Deutschen Bundestags

