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Fabian Gramling
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Frage von Herbert B. •

Was tun Sie dagegen, dass EU Vorgaben zum Energy Sharing nicht umgesetzt werden und auf Lobbydruck durch zusätzlich Einschränkungen unattraktiv gemacht werden?

Sehr geehrter Herr Gramling,

Seit Juni diesen Jahres sollte Energy Sharing, das lokale Teilen von EE-Strom über das Verteilnetz, ermöglicht werden. Deutschland hat die EU Vorgaben zwar in Gesetze gegossen, aber in der Ausgestaltung die Idee maximal konterkariert und damit unattraktiv gemacht.

Die seit Jahren bestehende fehlende Digitalisierung wird wieder als Ausrede genommen, um auf Druck der BDEW, eine tatsächliche technische Einführung auf 2027 zu verschieben und dabei eine teure, zusätzliche Dienstleisterrolle eines ESA zu erfordern (https://www.golem.de/news/bundesnetzagentur-energy-sharing-durch-provisionsmodell-komplett-unattraktiv-2607-210639.html). Die Aussage der BNetzA ist dabei ein Eingeständnis des Scheiterns.

Ähnliches ist bereits bei der GGV passiert, die seit 2024 Pflicht ist, derzeit aber nur von 3 (!) der 852 VNB in Deutschland ermöglicht wird.

Was tun Sie dagegen, dass beide Ansätze durch die Energiewirtschaft verzögert und verhindert werden?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für ihre Frage. Ihr Ärger ist nachvollziehbar. Neue gesetzliche Möglichkeiten helfen den Bürgerinnen und Bürgern wenig, wenn sie wegen fehlender digitaler Prozesse, uneinheitlicher Vorgaben oder zusätzlicher Kosten faktisch kaum genutzt werden können.

Mit § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes wurde erstmals eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das Energy Sharing geschaffen. Seit dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung von erneuerbarem Strom innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets ermöglichen. Die Bundesnetzagentur hat jedoch am 7. Juli 2026 erklärt, dass dafür aus ihrer Sicht keine weiteren Umsetzungsmaßnahmen der Netzbetreiber notwendig seien. Stattdessen verweist sie auf ein Modell, bei dem ein Stromlieferant oder ein spezialisierter Dienstleister die Bilanzierung, Abrechnung und energiewirtschaftliche Abwicklung übernimmt. Da die Unternehmen nicht verpflichtet sind, eine solche Dienstleistung anzubieten, besteht tatsächlich die Gefahr, dass Energy Sharing nur dort möglich ist, wo sich ein entsprechender Anbieter findet.

Die Bundesnetzagentur weist zu Recht darauf hin, dass auch gemeinsam genutzte Strommengen eindeutig bilanziert und abgerechnet werden müssen. Versorgungssicherheit, Bilanzkreistreue und eine faire Zuordnung der Kosten dürfen nicht aufgegeben werden. Die Digitalisierungslücken zahlreicher Netz- und Messstellenbetreiber können aber nicht dauerhaft als Begründung dafür dienen, gesetzlich vorgesehene Modelle nur über zusätzliche und kostenpflichtige Dienstleister zugänglich zu machen. Digitalisierung muss Abläufe vereinfachen und nicht neue Zwischenebenen schaffen.

Auch bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zeigt sich die große Lücke zwischen gesetzlicher Möglichkeit und praktischer Umsetzung. Das Modell besteht bereits seit Mai 2024. Dennoch fehlen weiterhin einheitliche, automatisierte und flächendeckend verfügbare Prozesse. Eine belastbare amtliche Übersicht darüber, welche Netzbetreiber entsprechende Projekte tatsächlich problemlos abwickeln, liegt bislang ebenfalls nicht vor. Allein diese fehlende Transparenz ist unbefriedigend.

Aus Sicht der Union sollen Bürgerinnen und Bürger, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen und Energiegenossenschaften stärker von der dezentralen Energieerzeugung profitieren können. Wer eigenes Kapital investiert, erneuerbaren Strom vor Ort erzeugt und diesen mit anderen teilen möchte, sollte dafür einfache und verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden. Entscheidend sind standardisierte Verträge, einheitliche Datenformate, klare Fristen und massengeschäftstaugliche digitale Prozesse. Ein Dienstleister kann dabei eine sinnvolle freiwillige Unterstützung sein. Er darf aber nicht durch die Hintertür zu einer praktisch unvermeidbaren zusätzlichen Marktrolle werden.

Ich halte es deshalb für notwendig, die Auslegung der Bundesnetzagentur und die tatsächliche Umsetzung durch die Verteilnetzbetreiber zeitnah zu überprüfen. Dabei geht es aus meiner Sicht insbesondere um verbindliche Mindestprozesse für alle Netzbetreiber, ein öffentliches Monitoring des Umsetzungsstands, wirksame Fristen und Konsequenzen bei dauerhafter Nichtumsetzung. Ebenso muss geprüft werden, ob die derzeitige Belastung lokal geteilten Stroms mit den vollständigen Netzentgelten und Umlagen die gewünschten Anreize zunichtemacht. Eine Entlastung müsste allerdings so ausgestaltet sein, dass die Kosten nicht einseitig auf andere Netznutzer verlagert werden.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung bereits aufgefordert, den Smart-Meter-Rollout stärker durchzusetzen und bei säumigen grundzuständigen Messstellenbetreibern auch Sanktionen und verpflichtende Abhilfemaßnahmen vorzusehen. Dieser Weg muss konsequent weiterverfolgt werden. Es darf nicht sein, dass sich die Geschwindigkeit der Digitalisierung dauerhaft nach den langsamsten Marktteilnehmern richtet.

Der Erfolg von Energy Sharing und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung darf nicht nur auf dem Papier stehen. Entscheidend ist, ob die Modelle für die Menschen vor Ort tatsächlich verfügbar, verständlich und wirtschaftlich nutzbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling

Mitglied des Deutschen Bundestags

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