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Fabian Gramling
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Frage von Makor Daniel O. •

Ihre Haltung zur Kopplung von Rente und Lebenserwartung

Sehr Geehrter Herr Grammling,

die von Teilen Ihrer Fraktion und Regierung geforderte Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung stößt bei rund 63% der Bevölkerung auf massive Ablehnung – und das aus gutem Grund.

Menschen in der Pflege, im Handwerk, in der Produktion oder in Schichtarbeit können oft nicht bis 67, 68 oder 70 arbeiten. Ihre Körper sind vorher erschöpft. Eine solche Kopplung ignoriert diese Realität und zementiert soziale Ungerechtigkeit.

Ich frage Sie ganz direkt:

Wie positionieren Sie sich zu diesem Vorschlag?

Werden Sie sich im Bundestag dafür oder dagegen aussprechen?

Wie rechtfertigen Sie eine Politik, die trotz breiter gesellschaftlicher Ablehnung weiterverfolgt wird?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr O.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht.

Bislang liegt noch kein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz vor. Die Alterssicherungskommission hat Ende Juni ein Gesamtpaket mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Danach soll die Regelaltersgrenze nur dann moderat steigen, wenn auch die Lebenserwartung weiter zunimmt. Nach den derzeitigen Annahmen würde sie zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate steigen. Es geht also nicht um einen unmittelbaren Sprung auf 68 oder 70 Jahre. Die Entwicklung soll zudem regelmäßig überprüft werden.

Ich halte die Grundrichtung einer moderaten und langfristig planbaren Kopplung an die Lebenserwartung für vertretbar. Wenn die Menschen im Durchschnitt länger leben und länger Rente beziehen, können wir diese Entwicklung bei der Finanzierung unseres Rentensystems nicht vollständig ausblenden. Andernfalls müssten die Lasten allein über höhere Beiträge, höhere Steuerzuschüsse oder ein sinkendes Rentenniveau getragen werden. Das würde vor allem die jüngeren Generationen und die arbeitende Mitte zusätzlich belasten.

Genauso klar ist für mich jedoch, dass eine durchschnittlich steigende Lebenserwartung noch nichts darüber aussagt, wie lange ein einzelner Mensch gesundheitlich arbeiten kann. Wer seit seinem 18. oder 20. Lebensjahr auf dem Bau, in der Pflege, in der Produktion, im Handwerk oder im Schichtdienst arbeitet, kann nicht mit jemandem gleichgesetzt werden, der erst später ins Berufsleben eingetreten ist und überwiegend am Schreibtisch tätig war. Eine pauschale Anhebung ohne sozialen Ausgleich wäre deshalb nicht gerecht.

Die Kommission erkennt dieses Problem ausdrücklich an. Für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem langjährig ausgeübten Beruf arbeiten können, soll es einen vereinfachten Rentenzugang geben.

Eine rechnerische Altersgrenze darf für Menschen, deren Gesundheit nicht mehr mitmacht, nicht zu einer faktischen Rentenkürzung führen. Dafür werde ich mich in den parlamentarischen Beratungen einsetzen.

Da, wie oben bereits erwähnt, bisher noch kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, kann ich heute keine abschließende Aussage über mein späteres Abstimmungsverhalten zu einzelnen Vorschriften treffen.

Die Reform darf sich darüber hinaus nicht darauf beschränken, von den Beschäftigten längeres Arbeiten zu verlangen. Zur Diskussion gehören auch eine breitere Finanzierungsbasis, die Einbeziehung bislang nicht abgesicherter Selbstständiger sowie künftig auch von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung und eine Stärkung der betrieblichen und privaten Vorsorge. Die Verantwortung darf nicht einseitig verteilt werden.

Eine deutliche Ablehnung in Umfragen darf Politik nicht ignorieren. Gleichzeitig besteht politische Verantwortung auch darin, langfristige Probleme nicht aufzuschieben und offen über Zielkonflikte zu sprechen. Eine Rentenreform wird nur Akzeptanz finden, wenn sie nachvollziehbar, generationengerecht und sozial ausgewogen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling MdB

Mitglied des Deutschen Bundestags

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