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Eva Lettenbauer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Beatrice H. •

CO2 ist da, Gesetzesanpassungen für Mieter und finanzielle Hilfen für Arbeiter im unteren Lohnbereich nicht. Wann kommt hier eine effektive Lösung für Menschen die über dem Hartz4 Satz liegen?

Wir müssen da Mieter und wir relativ wenig Einfluss darauf haben (Wohnungsnot + Gesetzeslage) in einer 4 Zimmer Wohnung mit Nachtspeicher heizen. Der Klima Fussabdruck ist gering bei dieser Art von Heizung was mir als Teil der unteren Mittelschicht aber momentan nicht hilft. Schon vor der CO2 Auflage zahlten wir im Jahr 4500€ obwohl nur 1 Kinderzimmer und das Wohnzimmer geheizt werden. Und mit geheizt meine ich das wir im Wohnzimmer 15Grad haben und mit Anorak da sitzen. Mein Bad hat mom. 10Grad mehr als 14 Grad bekomme ich dort weder im Frühjahr noch Herbst hin. Hätte ich in der Küche keine Holzheizung wäre Kochen schwer möglich. Vor der jetzigen Heizstromrechnung habe ich Angst wir können obwohl 2 Verdiener das nicht mehr bezahlen und so geht es vielen auf dem Land, hier ist die Heizungsart in Mietobjekten üblich. Sie sollten schnellstens eine Lösung finden mit höherer CO2 Steuer kommt die Armut und Kälte. Energiewende ist wichtig ja aber warum tut ihr nichts für ärmere Bürger?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte F. H.,

 

vielen Dank,
dass Sie sich so vertrauensvoll an mich wenden und Ihre
Sorgen schildern.

Die Energiekosten
steigen deutlich und bedeuten für viele Menschen eine große finanzielle Last.
Die neue Bundesregierung mit grüner Beteiligung hat darauf
reagiert und bereits zwei Entlastungspakete beschlossen.

Alle Steuerzahler*innen werden mit einer Energiepreispauschale von 300€ über ihre Einkommenssteuer entlastet werden.
Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des*der
Arbeitgeber*in. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro, der ab Juli 2022 ausgezahlt wird. Dieser wird – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet. Bis Mitte des Jahres will die Ampel-Regierung
eine faire CO2-Preis-Teilung
zwischen Mieter*in und Vermieter*in erreichen.

Außerdem hat die Bundesregierung ein Heizkostenzuschussgesetz auf den Weg gebracht. Zuletzt wurden die Zahlungen aufgrund der deutlich stärkeren Energiepreisentwicklung sogar verdoppelt.
Den Heizkostenzuschuss werden dieses Jahr 2,1 Millionen Menschen einmalig erhalten. Vor allem profitieren Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG. Die Bundesregierung will damit gezielt einkommensschwächere Menschen entlasten. Studierende und Azubis mit
BAföG oder Ausbildungsgeld werde 230€ erhalten, Wohngeld-Empfänger*innen bekommen 270€ und für jede weitere Person im Haushalt 70€.
Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Wichtige Fragen und Antworten finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/heizkostenzuschuss-2002324

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/zweites-entlastungspaket-2028052

Ich hoffe sehr, dass Ihnen durch diese Maßnahmen geholfen wird.

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen freue ich mich,
wenn Sie sich wieder an mich wenden.

Mit herzlichen Grüßen

Eva Lettenbauer

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