Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Marcus Z. •

Frage an Eva Högl von Marcus Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Högl,

Jetzt wurde festgestellt, das die Verfassungswidrige Bespitzelung der Bürger mittels der VDS illegal ist.

Sind sie immer noch der Meinung die Vorratsdatenspeicherung, der Sie seinerzeit zugestimmt haben, richtet sich nach den Vorgaben von Bundesgerichtshof und der EU Rechtssprechung?

Finden Sie es denn in Ordnung in regelmäßigen Abständen Verfassungswidrigen Gesetzen zuzustimmen? Oder denken sie das auch Mitglieder des Bundestages die FDGO vertreten sollten und sich danach richten sollten?

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zippka,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juni 2017.

In Ihrer Nachricht nehmen Sie Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in einem Eilverfahren. In diesem Beschluss kommt das Oberverwaltungsgericht Münster zu dem Ergebnis, dass das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, so dass eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Darüber hinaus sind auch beim Bundesverfassungsgericht mehrere Verfahren zu dem genannten Gesetz anhängig. Aus meiner Sicht sollte sowohl die Hauptsacheentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster als auch der Ausgang der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet werden, bevor eine Einschätzung möglich ist, ob sich auf der Grundlage dieser Entscheidungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl

Anmerkung der Redaktion
Aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit unserer neuen Webseite, konnten auf abgeordnetenwatch.de zwischen dem 13.07.2017 - 19.07.2017 leider keine Antworten eingestellt werden. Wir möchten Sie bitten, die Umstände zu entschuldigen.