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Esra Limbacher
SPD
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Frage von Karin K. •

Was ist geplant, um die zu unrecht ausgezahlten Steuern von Cum Ex wieder zu besorgen? Öffentlich wird von einigen Politikern auf tatsächliche oder vermeintliche Betrüger von Bürgergeld hingewie

hingewiesen. Bei dieser Diskussion vermisse ich den Hinweis auf Cum Ex. Eine große Ungerechtigkeit. Es wird nach unten und nicht nach oben geschaut. Ich vermisse eine stärkere öffentliche Diskussion. Ich wünsche mir einen starken politischen Willen, dass hier mehr passiert.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner Arbeit im Deutschen Bundestag. Sie sprechen einen zentralen Punkt an: Die durch Cum-Ex-Geschäfte entstandenen Steuerschäden sind eine große Ungerechtigkeit – und es ist unsere Aufgabe als Politik, diese vollständig aufzuklären und die zu Unrecht ausgezahlten Gelder konsequent zurückzufordern. Sie haben völlig Recht: Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass hier mit der gleichen Entschlossenheit gehandelt wird wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen.

Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dieses Unrecht aufzuarbeiten. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität ist für uns ein zentrales Anliegen – das gilt insbesondere auch für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Deshalb ist dieses Thema auch im Koalitionsvertrag besonders hervorgehoben worden.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden wichtige gesetzliche Schritte eingeleitet. So hat der Bundesrat zwei Gesetzesentwürfe eingebracht, die Änderungen im Börsengesetz und der Abgabenordnung vorsahen, um Cum-Ex-Geschäfte dauerhaft zu unterbinden. Leider konnten diese Vorhaben aufgrund der Diskontinuität des Bundestages nicht abgeschlossen werden – wir setzen uns jedoch dafür ein, diese nun erneut auf den Weg zu bringen.

Ein weiteres wichtiges Thema war die geplante Verkürzung von Aufbewahrungsfristen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Gerade mit Blick auf laufende Ermittlungen in Cum-Ex-Verfahren hat die SPD-Fraktion dafür gesorgt, dass hier eine Übergangsregelung eingeführt wurde: Für beaufsichtigte Finanzinstitute gilt weiterhin eine längere Aufbewahrungspflicht, damit Beweismittel nicht verloren gehen.

Wir sind der Überzeugung: Wer das Vertrauen der Bevölkerung in einen funktionierenden Rechtsstaat stärken will, muss bei der Aufarbeitung von Finanzkriminalität klar und transparent handeln. Das gilt sowohl gegenüber großen Finanzakteuren als auch in anderen Bereichen. Die SPD-Fraktion wird daher auch weiterhin entschlossen dafür eintreten, dass die durch Cum-Ex entstandenen Schäden aufgeklärt und die zu Unrecht gezahlten Summen zurückgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Esra Limbacher

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