Sehr geehrter Herr Limbacher, Sie sind stelv. Präsident vom VdRBw. Unterstützen Sie den Vorschlag des VDB, dass beorderte Reservisten Waffenbesitzkarten für außerdienstliches Training bekommen sollen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich stimme ich zu, dass die Ausbildung und der sichere und routinierte Umgang mit ihnen zu den grundlegenden und unverzichtbaren soldatischen Fähigkeiten gehört. Deshalb kann ich den Vorschlag des VDB nachvollziehen.
Die begrenzte Verfügbarkeit von Standortschießanlagen erschwert aktuell die Ausbildung. Mit einem weiteren Aufwachsen der aktiven Truppe und der Reserve ist davon auszugehen, dass sich diese Situation weiter verschärfen wird. Als Lösung sehe ich die Anpassung der bestehenden Anlagen an das Wachstum der Truppenstärke und vorhandene Schießbahnen zur Nutzung wieder freizugeben. So kann eine praxisnahe Ausbildung einer einsatzbereiten Reserve gewährleistet werden. Denn: der Umgang mit Waffen ist eine hoheitliche Aufgabe. Ausbildung und Schießtraining sollten daher grundsätzlich unter Aufsicht der Bundeswehr und auf zugelassenen Schießanlagen stattfinden.
Der private Besitz von Dienstwaffen oder vergleichbaren Waffen setzt eine gesetzeskonforme und sichere Aufbewahrung voraus. Eine flächendeckende Kontrolle wäre mit erheblichem zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Esra Limbacher

