(...) Bezüglich des von Ihnen angesprochenen Jahreseinkommens kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich in Summe um die Einnahmen unseres landwirtschaftlichen Betriebes handelt. Ich bin, so wie alle Landwirte im Bundestag und auch in den Landtagen, verpflichtet, die Einnahmen meines Betriebes dort anzugeben. Davon abzuziehen sind allerdings noch die Betriebskosten des Betriebes, wie Saatgut, Dünger, Maschinenkosten, Löhne, Pachten usw.. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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