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Erik Schweickert
FDP
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Frage von Helmut F. •

Frage an Erik Schweickert von Helmut F. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herrr Prof. Schweickert,

Herr Lindner hat meine Frage an Sie verwiesen. Ich bitte Sie um eine konkrete und kompetente Antwort.
Meine stark verkürzten Gedankenskizze beschreibt eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel "Gesetz zur Qualifizierten Verbrauchermitbestimmung in Anlehnung an die Arbeitnehmer MITBESTIMMUNG .Könnten Sie einem solchen Gesetzt zustimmen?
" Das System der sozialen Marktwirtschaft ist unterdeterminiert“
Viele Skandale zeigen, das Gleichgewicht zwischen Produzenten, Händlern, Dienstleistern und Kunden existiertt nicht . Die soziale Marktwirtschaft und der Rechtsstat benötigen als notwendioge Ergänzung zur erfolgreicheren Lösung der Widersprüche der Interessen zwischen Produzenten und Verbrauchern ein „Verbraucher-Mitbestimmungsgesetzes“..Ein solches Gesetz hilft, die immer wiederkehrenden Verstöße in der Produzentensphäre einzudämmen,Bürokratie- und Kontrollaufwand zu mindern, weil es sich als ein sich selbst und regulierendes Element in den wirtschaftlichen Ablauf einfügt.Unzählige, kostspielige Werbe- und Marketing-Aktivitäten werden überflüssig! Neben die Arbeitnehmer-Mitbestimmung tritt ein bisher fehlendes Element, das die derzeitige Unterdeterminierung der Marktwirtschaft in Bezug auf die Herstellung von Marktgleichgewichten beseitigt Begründung:In dem derzeitigen Arrangement der sozialen Marktwirtschaft haben Produzenten, Dienstleister und Händler Hoheit über die Variablen - Kosten, Preise,time to market, Qualität,Sicherheit. Die bestehenden Regelungen die Selbstkontrolle ,die Versuche durch wissenschaftliche Gutachten die Gesundheit der Konsumenten sicherzustellen haben versagt. Aufgrund der möglichen Korrumpierbarkeit der damit befaßten Personen. Pharmabranche in solchen Situationen kommt es zu Widersprüchlichkeiten zwischen verschieden staatlichen Ebenen . Dadurch werden die nachteiligen Folgen zu Lasten der Verbraucher noch verstärkt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Federmann,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag bei Abgeordnetenwatch.

Sie sprechen eine interessante Frage an – nämlich die Abschwächung des Ungleichgewichts zwischen Angebotsmacht und den Verbrauchern (Nachfrage). Angesichts globalisierter Märkte und eines wachsenden Produktangebots wird die Situation für die Verbraucher zusehends unübersichtlicher. Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen und die Verbraucher dazu befähigen, eigenverantwortliche Auswahlentscheidungen zu treffen. Dies ist mir ein wichtiges Anliegen. Ein Gesetz zur Verbrauchermitbestimmung brauchen wir aber aus meiner Sicht nicht. Lassen Sie mich dies im Folgenden ausführen.

Sie übersehen, dass auch die Verbraucher eine Nachfragemacht ausüben. Denn diese können frei am Markt wählen, ob sie ein Produkt kaufen oder eine Dienstleistung wahrnehmen bzw. in einem funktionierenden Markt auch durch wen. Darum ist für uns Liberale auch der Wettbewerb ein entscheidender Faktor für Konsumentenmacht. Denn durch Wettbewerb und die damit verbundene Auswahl können Verbraucher bewusste Wahlentscheidungen eingehen. Dies bedeutet, dass auch die Anbieter sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher richten müssen. Dies hat aus Auswirkungen auf Preise, Qualität und Leistung.

Für diesen Markt sind allerdings Rahmenbedingungen zu setzen. Für mich als verbraucherpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion zählen zu diesen unabdingbaren Rahmenbedingungen Transparenz und Informationen. Die Verbraucher müssen Bescheid wissen über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, damit sie eine abgewogene Kauf- bzw. Auswahlentscheidung treffen können. Dort, wo dies nicht der Fall ist, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, diese Transparenz zu schaffen. So machen wir es beispielsweise derzeit im Bereich der Finanzdienstleistungen mit dem Produktinformationsblatt. Gleiches gilt im Übrigen für den Bereich der Lebensmittel- und Produktkennzeichnung.

Über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus existieren mit den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest wichtige Prüfinstitute wie z.B. das Bundesinstitut für Risikobewertung, die den Verbrauchern wichtige Informationen und Ratschläge geben und damit das Marktungleichgewicht reduzieren. Diese Institute werden deshalb auch mit beträchtlichen Haushaltsmitteln aus dem Bundeshaushalt staatlich gefördert. Ein Verbrauchermitbestimmungsgesetz halte ich deshalb für entbehrlich.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB

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