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Erich Utz
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Frage von Otto B. •

Wie ist Ihre Einstellung zur Veruntreuung unserer Sozialkassen durch die Bundesregierung?

Sehr geehrter Herr Utz, wie sehen Sie die Veruntreuung der Sozialkassen durch die Bundesregierungen? Seit 1957 wurden aus der Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen 909.107 Mio. Euro (bis 2020) mehr entnommen als durch Bundeszuschüsse ausgeglichen. Im Jahr 2020 betrug das Defizit 39.394 Mio. Euro: (https://www.adg-ev.de/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?start=2; https://rentnerbetrug.wordpress.com/versicherungsfremde-leistungen/; „'Die SPD plant eine Plünderung der Rentenkasse für Ausgaben mit der Gießkanne, das ist mit der CSU nicht zu machen', sagte CSU-Generalsekretär Markus Blume. Auch die Arbeitgeberverbände wehren sich gegen den Eingriff in die Rentenkasse.“ Epoch Times, 10. Mai 2019). Durch die hohen Beitragssätze werden alle Beitragszahler belastet. Über der Beitragsbemessungsgrenze verdienende oder nicht versicherungspflichtige beteiligen sich prozentual weniger an diesen versicherungsfremden Leistungen.

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Sehr geehter Herr B.,

jede und jeder Versicherte hat durch seine Einzahlungen eigentumsähnliche Rechte erworben. Somit gilt für jede einzelne Versicherte und jeden einzelnen Versicherten der Schutz des Eigentums. Wenn hier Gelder durch staatlichen Eingriff für versicherungsfremde Leistungen verwendet werden, handelt es sich um einen enteignungsgleichen Eingriff. Enteignungen  sind als geregelte Ausnahmefälle  nur zulässig, wenn dies einem übergeordneten dem Allgemeinwohl dienendem Zweck dient, dieser Zweck nicht durch andere Eingriffe erreicht werden kann und diejenigen, die durch die Enteignung einen Nachteil erleiden. entschädigt werden.

Aufgrund fehlender Transparenz kann hier das übergeordnete Interesse nicht nachgewiesen werden. Des Weiteren können bei einer Finanzierungen immer auch Andere, wie Staat und Kommunen herangezogen werden. Der Bundeszuschuss soll eine Entschädigung der Rentenversicheurng darstellen (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/B/bundeszuschuss.html). Meines Erachtens sollen versicherungsfremde Leistungen, wie Kriegsfolgelasten, beitragsfreie Zeiten, arbeitsmarktbedingte Leistungen, Fremdrentenleistungen direkt vom Staat übernommen werden. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig und deshalb auch rechtswidrig, die Rentenversicherung damit zu belasten.