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Erhard Grundl
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Frage von Georg W. •

Frage an Erhard Grundl von Georg W. bezüglich Senioren

Was können Sie tun, damit die Betriebsrenter ihre gesetzliche Beitragsentlastung ab Januar 2020 nicht erst 2021 nachgezahlt bekommen?

Meine Frau erhält neben ihrer Altersrente eine VBL-RENTE. Seit Auszahlung der 2020er Rente hat sich nichts zu Ihren Gunsten verändert!
Ich habe dann mal gegoogelt und auf der VBL-Seite:
https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/entlastung-bei-krankenkassenbeitr%C3%A4gen-beschlossen_k3ha8f81.html
unter anderem diese Aussage "Praktische Umsetzung der Neuregelung wird einige Zeit dauern" gefunden
und auf der Merkur.de Seite:
https://www.merkur.de/wirtschaft/rente-freibetrag-betriebsrentner-warten-mitte-2020-entlastung-zr-13338444.html
diese Aussagen gefunden:
"Freibetrag: Rentner müssen auf Entlastung warten
Denn erst müsse sichergestellt werden, dass der Freibetrag weder mehrfach noch unvollständig berücksichtigt wird. Für beide Gruppen müsse zuerst das Meldeverfahren und Personalabrechnungsprogramme angepasst werden. Nach Angaben des Verbandes können die rund 46 000 beteiligten Zahlstellen und 105 Krankenkassen diese nach der Gesetzesänderung Mitte Dezember nicht pünktlich zum Januar 2020 anpassen.
Automatische Rückerstattung geplant Auch wenn vorerst mehr berechnet wird: Betriebsrentner haben ab dem Jahreswechsel Anspruch auf die günstigere Regel. Voraussichtlich Anfang 2021 werden zu viel gezahlte Beiträge zur Krankenversicherung erstattet, so der GKV-Spitzenverband. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. (dpa/tmn)"

Fazit: der gesetzlich bestimmte Freibetrag von 159,25 Euro für Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag wird bisher nicht berücksichtigt.

Ich meine: der vom GKV-Spitzenverband genannte Nachzahlungstermin "Anfang 2021" ist auch aus steuerlichen Gründen NICHT hinnehmbar!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Walch,

vielen Dank für Ihre Frage zu der mangelhaften Umsetzung des neuen Freibetrages in der Krankenversicherung für Betriebsrenten.
Der Fehler steckt hier bereits ganz am Anfang bei der Gesetzgebung. Der Gesetzesentwurf kam von den Koalitionsparteien erst am 03. Dezember 2019. Nach den Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum des Deutschen Bundestages erfolgte die Abstimmung über das Gesetz am 12. Dezember 2019. Damit blieben den Zahlstellen und Krankenkassen genau 19 Tage zur Umsetzung des Handlings. Software musste angepasst werden, Berechnungsmethoden geändert und die Problematik von mehreren Betriebsrenten – der Freibetrag darf ja nur einmal angerechnet werden – musste geklärt werden. Jedem war klar, dass das nicht so schnell funktionieren kann.
Wie sie ja selbst auch schreiben, gilt der Freibetrag jedoch ab Anfang des Jahres 2020 und wird auf jeden Fall, dann eben rückwirkend, ausgezahlt.
Nach Informationen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen soll zwischenzeitlich eigentlich bei allen Versicherten, die nur einen Versorgungsbezug erhalten, der Freibetrag bei der monatlichen Auszahlung der Rente durch die Zahlstelle berücksichtigt worden sein. Die Zahlstelle sollte auch die seit Jahresbeginn zu viel gezahlten Beiträge erstattet haben. Das betrifft die große Mehrheit der Betriebsrentnerinnen und -rentner. Bei Versicherten, die mehrere Betriebsrenten erhalten, sind die notwendigen Abstimmungsverfahren teilweise noch nicht abgeschlossen. Aber auch für diese Personengruppe hofft man bis Ende des Jahres alles erledigt zu haben.
Wenn auch durch die Nachzahlungen kein finanzieller Schaden entsteht, finden wir es trotzdem nicht gut, die komplexen Vorbereitungszeiten bei der Gesetzgebung nicht zu berücksichtigen. Damit entstehen Hoffnungen bei den Bürgern, die dann erst deutlich später erfüllt werden.

Erhard Grundl, MdB

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