(...) Für mich persönlich handelt es sich bei Messern dann um „gefährliche Messer“, wenn es sich um Hieb- und Stoßwaffen handelt, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen zuzufügen. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Anfrage von Herrn Harr auf die letzte Änderung des Waffengesetzes bezog, das den Ländern die Möglichkeit gibt, „für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und dort auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist“. (...)