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Engelbert Wistuba
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Frage von Michael H. •

Frage an Engelbert Wistuba von Michael H. bezüglich Recht

Werter Herr Wistuba,
mit Ihren Antworten, auch an Herrn Kadow, nähren Sie hemmungslos das ohnehin schon schlechte Ansehen der Politiker in unserem Land und bestätigen was schon O. F. v. Bismarck sagte: "Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen."
Meine Frage an Sie ist überhaupt nicht beantwortet. Sie wiederholen lediglich den Sachverhalt der schon aus der neuerlichen Änderung zu erlesen ist. Die Bewertung Ihres völlig sinnfreiein Satzes über den Grund der Urlauber in Deutschland erspare ich mir da er in keinem Zusammenhang zur Fragestellung steht.
Ich möchte mich nun bei dieser vielschichtigen Angelegenheit auf eine Frage beschränken. :
Mit welchen Mitteln und Maßnahmen soll dieses Gesetz praktisch auf der Strasse umgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüssen
Harr

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Antwort von
SPD

Berlin 21.08.2007

Sehr geehrter Herr Harr,

ich kann mit Ihrer Pauschalpolemik zum Thema Politik leider nicht viel anfangen. Daher lade ich Sie gerne in meine Bürgersprechstunde ein, wenn Sie sich z.B. über die parlamentarische Gesetzesentwicklung oder zu Grundfragen politischer Entscheidungsprozesse austauschen möchten.

Bezüglich Ihrer Fragestellung, der Umsetzung der Änderung des Waffengesetzes (Drucksache 16/5924), ist aus der Veränderung des Textes zu entnehmen, dass die Landesregierungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen das "Führen von Waffen" in einzelnen zu regeln. Innenpolitik ist Ländersache. Dieser Punkt der Innenpolitik obliegt somit den einzelnen Ländern und liegt nicht in meinem Kompetenz- und Entscheidungsbereich.

Das weitere Prozedere lautet wie folgt: Da es sich bei dieser Beschlussempfehlung durch den Bundestag am 5.7.2007 um einen Gesetzesentwurf des Bundesrates handelte (Drucksache 16/1991), liegt es nun am Bundesrat, in diesem Herbst diesen Gesetzesentwurf zu verabschieden. Die nächsten Sitzungen des Bundesrates sind am 21.9.2007 und 12.10.2007.

Nach einer Nachfrage beim Innenministerium im Land Sachsen-Anhalt meinerseits kann ich Ihnen mitteilen, dass es in unserem Land momentan keine Waffenverhaltensvorschrift für den Bürger gibt. Die im Gesetz angeregten Waffenverhaltensvorschriften werden im Land nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat dann entwickelt.

Mir wurde versichert, dass Sie Ihrerseits sich gerne jederzeit direkt bei der Pressestelle des Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt mit Ihrer Frage ("Mit welchen Mitteln und Maßnahmen soll dieses Gesetz praktisch auf der Strasse umgesetzt werden?") wenden können. Die Kontaktdaten habe ich Ihnen unten mit beigelegt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit Ihrer Frage, wenn ich sie auch nicht beantworten kann, weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Engelbert Wistuba, MdB

Die postalische Anschrift lautet:
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Presse- und Öfentlichkeitsarbeit
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