(...) Seit dem 01.08.2005 sind die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im Rundgebührenstaatsvertrag geregelt. Die Befreiungsverordnungen der Länder, nach denen eine Befreiung wegen geringen Einkommens möglich war, sind außer kraft getreten. Eine Befreiung aufgrund eines geringen Einkommens ist nach den neuen Regelungen tatsächlich nicht mehr möglich. (...)
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