Warum wird das Bundesbaugesetz nicht dahinbgehend geändert, dass Umnutzung von Gewerbe- und Privatgebäuden auch im Aussenbereich möglich wird, wie für landwirtschaftliche Gebäude
Seit Jahrzehnten ist es möglich landwirtschaftliche ungenutzte Gebäude, jetzt auch Nebengebäude, auch im baurechtlichen Außenbereich in Wohnungen umzunutzen, in Wohnraum umzuwandeln. Das ist bis heute für nicht mehr genutzte gewerbliche sonstige private Gebäude nicht möglich. Durch Gesetzesänderung könnten so hunderttausende nicht genutzte Gebäude im Bundesgebiet (gewerblich oder privat) im baurechtlichen Außenbereich ohne Ausweisung von neuemd Bauland in Wohnungen umgewandelt werden. Das wäre auch ein Altbausanierungsprogramm mit Arbeitsbeschaffung ohne viel Aufwand. Es fehlten seit Jahren einzig die Gesetze, die das ermöglichen würden.
Antrag: Bitte nehmen Sie diese Anregung in Ihren Bau Turbo auf und schaffen Sie die gesetzlichen Grundlagen. Die Bauämter warten auf solche Entscheidung.