Warum wird das Bundesbaugesetz nicht dahinbgehend geändert, dass Umnutzung von Gewerbe- und Privatgebäuden auch im Aussenbereich möglich wird, wie für landwirtschaftliche Gebäude
Seit Jahrzehnten ist es möglich landwirtschaftliche ungenutzte Gebäude, jetzt auch Nebengebäude, auch im baurechtlichen Außenbereich in Wohnungen umzunutzen, in Wohnraum umzuwandeln. Das ist bis heute für nicht mehr genutzte gewerbliche sonstige private Gebäude nicht möglich. Durch Gesetzesänderung könnten so hunderttausende nicht genutzte Gebäude im Bundesgebiet (gewerblich oder privat) im baurechtlichen Außenbereich ohne Ausweisung von neuemd Bauland in Wohnungen umgewandelt werden. Das wäre auch ein Altbausanierungsprogramm mit Arbeitsbeschaffung ohne viel Aufwand. Es fehlten seit Jahren einzig die Gesetze, die das ermöglichen würden.
Antrag: Bitte nehmen Sie diese Anregung in Ihren Bau Turbo auf und schaffen Sie die gesetzlichen Grundlagen. Die Bauämter warten auf solche Entscheidung.

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, darf ich Sie gerne an Frau MdB Daniela Ludwig weiterleiten. Diese ist Ihre zuständige Bundestagsabgeordnete und wird sich mit Sicherheit genauso engagiert um Ihr Anliegen kümmern, wie es Frau Zeulner in ihrem Wahlkreis tut. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen ist es Frau Zeulner nicht möglich, Anliegen außerhalb ihres Wahlkreises zu bearbeiten. Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit besten Grüßen
i.A. Team Emmi Zeulner, MdB