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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Hazel M. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Hazel M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Weiß,

in Ihrer heutigen Antwort an Frau Becker schreiben Sie: >>Es ist richtig, dass wir uns als Abgeordnete mit den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen. Entscheidend ist, dass wir am Ende abwägen und dann entscheiden.<<

In wie weit spielt bei derartigen Abstimmungen der Fraktionszwang eine Rolle?

Für eine zeitnahe Antwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichem Gruß
H. Mabe

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Antwort von
SPD

Guten Tag,

zunächst ist es so, dass wir als Mitglieder einer Fraktion die gleichen Grundüberzeugungen teilen.
In der konkreten Arbeit findet im Bundestag - wie in der Wirtschaft - eine Arbeitsteilung statt. So spezialisieren sich Abgeordnete auf bestimmte Themengebiete. Ich selbst arbeite z. B. vor allem in den Ausschüssen für Recht und Verbraucherschutz sowie Ernährung und Landwirtschaft mit. Es wäre dem Einzelnen gar nicht möglich, alle Themen, die im Bundestag beraten werden, kompetent und tiefschürfend zu bearbeiten. Das sehen Sie schon daran, dass es 23 ständige Ausschüsse zu unterschiedlichsten Bereichen gibt. Dies bedeutet zwangsläufig, dass man bei Fragen außerhalb des eigenen Schwerpunkts den Kolleginnen und Kollegen Vertrauen schenkt. Alle Themen werden aber auch in der Fraktionssitzung besprochen. Wenn es nicht gerade um eine Gewissensentscheidung geht, stimmt die Fraktion daher geschlossen für die von ihren Expertinnen und Experten erarbeiteten Position. Wir sprechen hier von Fraktionsdisziplin statt von Fraktionszwang.

Dennoch ist es natürlich so, dass man im Plenum auch anders abstimmen kann (Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert ja auch diese Freiheit). Das geschieht ja tatsächlich auch immer wieder. Der Regelfall kann es aber nicht sein, denn dann funktioniert die Arbeit nicht mehr professionell. Aufgrund gleicher Grundüberzeugungen kann es innerhalb einer Fraktion eigentlich auch nicht passieren, dass man häufig gegen die Fraktionsmehrheit stimmt.
Ausnahmen dieser Regel sind Abstimmungen über Gewissensentscheidungen, wie z. B. bei der Sterbehilfe. Hier gibt es oft verschiedene Anträge von mehreren Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg. Hier wird dann auch innerhalb der Fraktionen höchst unterschiedlich abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß