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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Mark M. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Mark M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Drobinski-Weiß,

ich bin ein junger Mann aus dem Süden Deutschlands, der soweit eigentlich absolut durchschnittlich ist. In letzter Zeit wurde ich ein wenig beunruhigt als davon hörte das nach dem Lissabonner Vertrag die Todesstrafe bei Aufständen gesetzlich verbrieft ist. Jetzt wollte ich sie mal fragen wer festlegt was eine Versammlung oder ein Aufstand ist und ob sie das für richtig halten demonstrierende Menschen die evtl. Sachschäden verrichtet haben an Ort und Stelle erschießen zu lassen. Falls Sie so etwas nicht billigen was tun Sie/können Sie tun um gegen derartiges vorzugehen und werden solche Dinge in Ihrem politischen Umfeld überhaupt besprochen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Mit freundlich Grüssen

Mark Marginean

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marginean,
der Vertrag von Lissabon ermöglicht die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht. Die Charta der Grundrechte, die Teil des Vertrags ist, schließt sie durch das Recht auf Leben in Artikel 2 - ganz im Gegenteil - aus.
Sie werden im Internet immer Texte finden, die abwegige Meinungen vertreten. So ist es auch hier. Ihre Quellen nehmen Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1950. Die EMRK ist übrigens ein Dokument des Europarats und nicht der EU und schützt grundsätzlich unsere Rechte. Die fragliche Formulierung ist im historischen Kontext zu sehen. Beim Verweis auf die EMRK handelt es sich um Interpretationshilfen, die den Sinn der Charta nicht ins Gegenteil verkehren können. Die Staaten der EU haben weiterhin auch das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert. Dadurch ist die Todesstrafe in allen Situationen ausgeschlossen. Und natürlich widerspräche die Todesstrafe den Artikel. 102 und 1 des Grundgesetzes.
Somit erübrigt sich die Frage nach der Definition bestimmter Situationen. Sie können sich darauf verlassen, dass eine Einführung der Todesstrafe nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß