(...) Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) haben wir uns Ende 2008 mit den missbräuchlichen Abmahnungen nach § 12 UWG auseinandergesetzt. In den Beratungen wurde deutlich, dass es unbedingt näher zu prüfen ist, ob und wie gegen die von Verbraucherverbänden und Medien vorgetragenen Missbrauchsfälle bei Abmahnungen vorzugehen sei. (...)
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