
(...) Fazit: der Vorschlag des GO-Ausschusses hat keine Chance, wir freuen uns über das Interesse der Bürger an der freien Meinungsäußerung im Bundestag, sind aber auch etwas betroffen über die Bereitschaft der Öffentlichkeit, einen solchen „Maulkorb“ im Bundestag für gewollt und für mehrheitsfähig zu halten. Wenn eine Regelung dieses Punktes wieder aufgegriffen werden sollte, wird es in jedem Fall nur eine Regelung geben, die das Rederecht des einzelnen Abgeordneten als ganz zentrales demokratisches Recht respektiert. (...)