
(...) die Entscheidung über die Entsendung von Diplomaten erfolgt generell in alleiniger Verantwortung des jeweiligen Entsendestaates. Im Falle von solch erheblichen Vorwürfen, wie sie gegen den gegenwärtigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas erhoben werden, ist eine Reihe von Regelungen einschlägig, so v.a. das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. (...)