(...) Wie Sie wissen, ist es eine parlamentarische Gepflogenheit, dass jede im Bundestag vertretene Fraktion eine Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages stellt. Es besteht also keinerlei Rechtsanspruch auf einen Vizepräsidenten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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